Mit zusätzlichen Push-Nachrichten auf dem Handy sollen Bürger künftig im Katastrophenfall gewarnt werden. Doch dafür muss erst das Telekommunikationsgesetz angepasst werden.

Berlin -

 

Die Bundesregierung will im Katastrophenfall Bürger künftig mit zusätzlichen Push-Nachrichten aufs Handy warnen. Damit werden Konsequenzen aus den verheerenden Unwettern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gezogen, bei denen im Juli viele Bürger von den Überschwemmungen überrascht wurden. Mindestens 180 Menschen verloren ihr Leben.

Das Kabinett billigte am Mittwoch eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, damit die rechtlichen Änderungen zeitnah umgesetzt werden können. Für die Einführung des sogenannten Cell Broadcasting muss das Telekommunikationsgesetz angepasst werden. „Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Die Einführung von Cell Broadcast wird Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen.“ Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die technischen Details würden nun zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie den Mobilfunknetzbetreibern geklärt.

Regierungskreise: System im Herbst 2022 einsetzbar

Mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie können alle Handys, die in einer bestimmten Mobilfunkzelle sind, eine Warnung per Textnachricht erhalten, ohne zuvor eine App herunterladen zu müssen. Auch ausländische Handys bekommen die Warnung, sollten sie sich in dem Katastrophengebiet aufhalten. Die Mobilfunk-Betreiber werden gesetzlich verpflichtet, hier mitzuziehen.

Regierungskreisen zufolge soll das neue System im Herbst 2022 einsetzbar sein. Die Kosten für die Investitionen werden auf rund 40 Millionen Euro geschätzt. Jährlich wird dann je Betreiber mit bis zu einer Million Euro für die Wartung und den Betrieb gerechnet. Diese Kosten dafür übernimmt der Bund. Die einzelnen Warnnachrichten werden nicht vergütet.

Die gesetzlichen Änderungen sollen in den nächsten Wochen vom Parlament geschaffen werden. Im Anschluss soll noch eine Verordnung erlassen werden, die die technischen Details regelt.