Die Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen ab 15. März wird die Personalnot verschärfen. In einzelnen Krankenhäusern arbeiten zehn Prozent Ungeimpfte. Werden sie entlassen?

Stuttgart - Mit Beratungsgesprächen versuchen in diesen Tagen die Krankenhäuser, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen noch ungeimpfte Mitarbeiter von der Corona-Impfung zu überzeugen. Denn vom 15. März an gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht dort, wo besonders vulnerable Gruppen versorgt werden. Mitunter wird auch sanfter Druck ausgeübt: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen bekannt ist, dass sie aktuell noch nicht geimpft sind, wurden durch das Klinikum noch einmal postalisch kontaktiert und gebeten, die Impfangebote wahrzunehmen“, teilt die Uniklinik Heidelberg mit, dabei liege die Impfquote hier bei guten 90 bis 95 Prozent.