Ludwigsburg gehört zu den Städten, in denen die Deutsche Umwelthilfe Feuerwerke zum Schutz der Umwelt verhindern will. Bislang stehen lediglich private Feuerwerke im Fokus. Das könnte sich künftig ändern.

Ludwigsburg - Die Deutsche Umwelthilfe kämpft für Fahrverbote in Ludwigsburg und vielen anderen Städten. Nun hat die Organisation mit dem Geschäftsführer Jürgen Resch ein Verbot privater Silvester-Böllerei für 31 Städte beantragt. In Baden-Württemberg ist neben Stuttgart, Heilbronn, Esslingen und Reutlingen auch Ludwigsburg betroffen.

 

Wann und wo geböllert werden darf, ist in der sogenannten Sprengstoffverordnung geregelt. Es ist das ganze Jahr über verboten, nur zum Jahreswechsel vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen Feuerwerke der Klasse II, das sogenannte Kleinstfeuerwerk, wie Fontänen, Raketen, Chinaböller und Batterien, gezündet werden. Der Verkauf an Privatpersonen ist nur an drei Tagen vor Silvester an Volljährige erlaubt. Aber klar ist: Privates Böllern an Silvester ist rechtlich erlaubt. Bislang konnte dies nur mit der Begründung besonderer Brandschutzgefahr außer Kraft gesetzt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) möchte dies nun ändern und hat einen Böller-Stopp in Innenstädten mit hoher Luftbelastung beantragt.

Ludwigsburg offen gegenüber Umwelthilfe-Antrag

Die Anträge der Deutschen Umwelthilfe richten sich an Städte, deren innerstädtische Luft einer Feinstaubbelastung von mindestens 20 Mikrogramm pro Kubikmeter ausgesetzt ist. Die Organisation begründet ihren Antrag so: „Die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub an Silvester entspricht 16 Prozent der jährlichen Menge aus dem Straßenverkehr.“

In den wenigen Stunden zum Jahreswechsel würden deutschlandweit etwa 5000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Weiter heißt es, Berlin und München würden Pyrotechnik in ihren Innenstädten bereits beschränken oder verbieten wollen. Konstanz lässt über das Feuerwerk beim traditionellen Seenachtfest abstimmen und auch in Stuttgart, Esslingen, Karlsruhe und Heilbronn werden Einschränkungen erwogen. Ob das auch für Ludwigsburg eine Option ist?

„Wir sondieren noch. Das ist rechtlich schwer greifbar“, sagt Heinz Mayer, der im Rathaus den Fachbereich Sicherheit und Ordnung leitet. Das Gesetz sehe ein solches Verbot nicht vor. „Luftreinhaltung gilt nicht als Grund, das private Böllern zu verbieten“, sagt Mayer – zumindest bislang nicht. Jedoch stehe man dem Vorschlag offen gegenüber. Die Ludwigsburger Stadtverwaltung will sich mit München in Verbindung setzen und klären, ob eine rechtliche Grundlage vorhanden sei, das private Zündeln an Silvester in der Innenstadt zu verbieten. Mayer stellt sich aber noch eine weitere Frage: „Wenn es so weit kommen sollte, dann muss man das kontrollieren und überwachen. Wie wäre das umsetzbar?“

Bietigheim-Bissingen hat bereits Verbotszone

In der Nachbarstadt Bietigheim-Bissingen ist das schon Realität. Die Bietigheimer Innenstadt ist nämlich pyrotechnische Verbotszone, allerdings aus einem anderen Grund: In Bietigheim geht es um die Brandschutzgefahr für die zahlreichen Fachwerkhäuser. „Durch eine Verschärfung der Sprengstoffverordnung 2009 wurde es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern abzubrennen. Dies betrifft die Bietigheimer Altstadt“, sagt Claudia Schneider vom Bietigheimer Presseamt auf Anfrage unserer Zeitung. Die Kontrolle erfolge durch die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei. Wer erwischt wird, wird für eine Ordnungswidrigkeit belangt, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann, sagt die Pressesprecherin. Das schreckt ab.

In Ludwigsburg gibt es jedes Jahr drei große Veranstaltungen mit professionellem Feuerwerk: das Klassik-Open-Air am Monrepos und im Blühenden Barock das Musikfeuerwerk und der Lichterzauber, der dieses Jahr am 17. August stattfindet. „Würden beide Veranstaltungen wegfallen, hätte das natürlich finanzielle Auswirkungen“, sagt Volker Kugel, der Direktor des Blühenden Barocks. Da sich die Anträge der DUH lediglich auf private Silvesterböllerei beziehen, seien die Veranstaltungen aber nicht betroffen. Kugel ist entsprechend entspannt: „Wir fühlen uns von dem Thema nicht betroffen.“ Ob das künftig so bleibt, ist ungewiss.

Umwelthilfe plant Folgeanträge

Auf Anfrage kündigt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch weitere Anträge an, die auf die Einschränkung von professionellem Feuerwerk abzielen, als „logische Weiterentwicklung“ der aktuellen Anträge. „Wir stellen uns die Frage: Wie können Feuerwerke modernisiert werden?“, sagt Resch. Die Optik und die Geräusche seien schließlich auch ohne Pyrotechnik möglich. Als Alternative nennt der DUH-Mann Lichtshows mit akustischer Untermalung durch Lautsprecher. Resch: „Wir wollen den schönen Charakter des Feierns erhalten – aber eben ohne Gefahr für Mensch und Umwelt.“