Die Stadt Zittau hat NPD-Wahlplakate abgehangen, da sie ihrer Meinung nach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Partei sieht das anders. Nun muss das Gericht entscheiden.

Dresden/Weimar - Mit dem Abhängen von Wahlplakaten der NPD beschäftigen sich Gerichte in Sachsen und Thüringen. In allen Fällen geht es um Plakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“.

 

Die Stadt Zittau (Landkreis Görlitz) hat NPD-Wahlplakate zu Recht abgehangen. Sie erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden hervorgeht. Damit sei ein Eilantrag der NPD gegen die Maßnahme der Stadt abgelehnt worden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Richter teilten die Auffassung der Stadt Zittau, dass die von ihr angehängten Wahlplakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, hieß es.

Bereits anderes Problem mit Plakaten bekannt

Die NPD hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt, wie die Partei mitteilte. Die Stadt Zittau soll verpflichtet werden, die Plakate wieder aufzuhängen, hieß es.

Die Richter in Bautzen müssen sich mit einem weiteren Fall um NPD-Wahlplakate befassen. Die Stadt Görlitz hatte Mitte Mai verfügt, dass alle Plakate abgehängt werden sollen. „In der Stadt Görlitz leben zur Zeit 6150 ausländische Einwohner, die durch diese Kampagne verächtlich gemacht werden und sich durch diese angegriffen fühlen können“, hieß es seitens der Stadt.

Entscheidung naht

Dagegen hatte die NPD ebenfalls beim Verwaltungsgericht Dresden geklagt und Recht bekommen, weil sie von der Stadt nicht ausreichend angehört worden sei, so ein Sprecher. Die Stadt Görlitz habe Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Beide Fälle seien am Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher. Wahrscheinlich werde am Mittwoch oder Donnerstag darüber entschieden.

Die NPD Thüringen geht gegen die Stadt Ohrdruf vor. Beim Verwaltungsgericht Weimar ging am Dienstag ein entsprechender Eilantrag der rechtsextremen Partei an, wie Gerichtspräsidentin Elke Heßelmann auf Anfrage mitteilte. Am Abend teilte das Gericht mit, diesem Eilantrag stattgegeben zu haben - wegen Verfahrensfehlern bei der Verfügung. Die NPD sei nicht gehört worden.

Die Stadt hatte der Partei nach deren Angaben eine Frist zum Entfernen der Plakate bis zu diesem Donnerstag gesetzt. Andernfalls würden sie kostenpflichtig abgenommen.