Da seit Anfang Juli „eine Lücke“ in der Corona-Verordnung des Landes bestehe, hat die Stadt Stuttgart ein Komplettverbot der Prostitution erlassen. Und auch gleich die Freier mit erfasst. Ein Bußgeld wird bei einem Verstoß aber nicht fällig.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart untersagt in einer vom heutigen Freitag an geltenden Allgemeinverfügung die Prostitution in jeder Form und gleichzeitig auch den sogenannten Sexkauf. Verboten ist nun „das Anbahnen, Anbieten und Ausüben sexueller Dienstleistungen“ ebenso wie „die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen“. Notwendig wurde diese neue, umfassende Regelung, da man seit dem 1. Juli „eine Lücke“ beim Infektionsschutz habe, begründet Albrecht Stadler, der zuständige Abteilungsleiter im Ordnungsamt, den Schritt.