Instagram-Star Pamela Reif sagt, was sie postet, sei nur eine Meinungsäußerung. Der Richter in Karlsruhe sieht das anders. Und fällt ein relativ radikales Urteil.

Karlsruhe - Die Fitness-Influencerin Pamela Reif muss auch Posts mit unbezahlten Links als Werbung kennzeichnen. Das hat am Donnerstag das Landgericht Karlsruhe in einem der ersten Hauptsacheverfahren zur Werbung durch so genannte Influencer entschieden.

 

Influencer sind meist junge Menschen, die in sozialen Medien über ihr Leben und ihren Konsum schreiben und/oder Bilder verbreiten. Teils werden sie dafür bezahlt, teils nicht. Pamela Reif beschäftigt sich vor allem mit Fitness-Themen und hat auf Instagram rund vier Millionen Follower. Sie schätzt, dass etwa die Hälfte ihrer täglichen Instagram-Posts auf einer „bezahlten Partnerschaft“ beruhen.

Der „Verband sozialer Wettbewerb“ hat in den vergangenen Monaten dutzendfach solche Influencer abgemahnt. Im Fall von Pamela Reif ging es um drei Posts, die zwischen Ende 2017 bis Anfang 2018 erschienen waren. Dort waren Bilder von ihr zu sehen, wobei die Kleidung mit „Etiketten“, sogenannten Tags, versehen war. Wurde ein solches Etikett angeklickt, landete man auf dem Instagram-Account der jeweiligen Kleidungs-Marke. Der Abmahn-Verein wertete dies als Werbung, Pamela Reif sprach dagegen von freier Meinungsäußerung. Sie habe nur erwartbare Fragen ihrer Follower („Woher hast Du das Kleid?“) vorausschauend beantwortet.

Nicht gekennzeichnete Schleichwerbung ist verboten

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden muss. Nicht gekennzeichnete Schleichwerbung ist verboten. Die unbezahlten Posts von Influencern bewegen sich bisher aber in einer rechtlichen Grauzone.

Das Landgericht Karlsruhe hat nun ein relativ radikales Urteil gefällt. Nach seiner Einschätzung sind alle Posts von Reif als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie über Tags und Links zu Seiten von Herstellern führen. Es wäre eine künstliche Aufspaltung, sagte Richter Steffen Wesche, „hier zwischen kommerziellen und privaten Posts zu trennen“.

Das Geschäftsmodell der Influencer beruhe gerade darauf, Privates und Berufliches bewusst zu vermischen. „Mit jedem Post pflegt der Influencer seine Community und damit den Wert seines Unternehmens“, erklärte Richter Wesche. Denn je mehr Follower ein Influencer habe, umso mehr Honorar könne er dann auch für die bezahlten Empfehlungen verlangen.

Pamela Reif selbst war nicht zur Urteilsverkündung gekommen

Die Kennzeichnung als Werbung solle vor allem jüngere Instagram-Nutzer schützen, die noch nicht so mediengewandt sind und deshalb besonders geschützt werden müssen, sagte der Richter. Wie Reif genau solche unbezahlten Posts künftig kennzeichnen muss, ließ das Gericht offen.

Reif selbst war nicht zur Urteilsverkündung gekommen. Ihr Anwalt Joachim von Strobl-Albeg aber schimpfte: „Wenn Frau Reif über einen unbezahlten Post mit Chanel-Kleidung ‚Werbung’ schreibt, bekommt sie wahrscheinlich Ärger mit Chanel, weil die ihr ja gar nichts bezahlt haben. Und vielleicht kommt noch ein Top-Model, das einen Exklusivvertrag mit Chanel hat und beschwert sich, dass Reif so tut, als habe sie auch einen Vertrag.“

Er will auf jeden Fall in Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe gehen. Am 29. April entscheidet das Landgericht München in einem ähnlichen Fall der Influencerin Cathy Hummels.