In Orten bis 20000 Einwohner kann praktisch jeder, der 25 Lebensjahre erreicht hat, als Bürgermeister kandidieren. Bisher. Geht es nach dem Ditzinger OB Michael Makurath, dem Präsidenten des Verbands baden-württembergischer Bürgermeister, soll sich das ändern. Zwei Dauerbewerber protestieren.

Ditzingen - An die Dauerbewerber Fridi Miller und Ulrich Raisch wird Michael Makurath gedacht haben, als er, der neu gewählte Präsident des Verbands baden-württembergischer Bürgermeister und Ditzinger OB, dafür plädiert hat, die Bürgermeisterwahlen neu zu regeln. Makurath schlug vor, fortan auch die Kandidatur in kleinen Kommunen bis 20 000 Einwohner an eine Bedingung zu knüpfen. Wie in den größeren Kommunen sollten auch dort Bewerber eine Mindestanzahl von Unterschriften vorlegen, um überhaupt antreten zu können. Das ist bisher nicht der Fall. Eine schriftliche Bewerbung reicht – ganz gleich, worauf diese formuliert sei, so Makurath: „Mit einem Stück Klopapier sind Sie im Rennen.“

 

In Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohner müssen die Bewerber zwischen 50 und – bei Orten von mehr als 200 000 Einwohnern – 250 Unterschriften vorweisen. In den kleinen Kommunen, in denen diese Unterschriften nicht erforderlich sind, gerate dadurch in Vergessenheit, „dass die Bürgermeisterwahl eine Bestenauslese sein soll“. Eine Wahl diene dazu, „den besten Bewerber zu küren und nicht anderen Zwecken“, so der SPD-nahe Präsident aus der Großen Kreisstadt im Strohgäu.

Die Kandidatenvorstellungen würden ihrem Zweck – der Vorbereitung dieser Bestenauslese – oft nicht gerecht, stellt Makurath fest. Manche Kandidaten, so Makurath, nutzten das Podium nur, um ihre politischen Ansichten zu äußern. „Sie verfolgen nicht primär das Ziel, Bürgermeister zu werden.“ Die Bewerbervorstellung sei damit keine imagebildende Veranstaltung mehr. Wer seine politischen Ansichten äußern und sich politischen engagieren möchte, müsse dafür nicht zwingend bei der Bürgermeisterwahl antreten.

Präsident will Imageschaden verhindern

Der Präsident aller baden-württembergischen Bürgermeister will letztlich einen Imageschaden für das Amt des Bürgermeisters verhindern. Denn auch wenn es im Ländle meist ein „ansehnliches Bewerberfeld“ gebe, sei dies in anderen Ländern nicht mehr der Fall. Gleichwohl sieht er auch hierzulande eine „Erosion der Wertschätzung demokratisch legitimierter Institutionen“, wie es Makurath formuliert.

Die Dauerkandidatin Fridi Miller ficht Makuraths Vorstoß nicht an. „Ich habe kein Problem damit“, sagt sie. Bei jeder Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters habe sie bei der Anzahl der Unterschriften „20 bis 30 Prozent über dem Minimum“ gelegen. Sie habe stets für einen Puffer gesorgt. So wolle sie verhindern, dass sie deswegen nicht antreten darf, weil Unterschriften nicht anerkannt würden.

An Unterstützern würde es ihr, die dieses Jahr mehr als 100-mal antrat, nicht mangeln, glaubt sie. Aber dass Makurath sie als wenig ernst zu nehmende Spaßkandidatin darstelle, finde sie „unmöglich“. „Ich würde das doch nicht auf mich nehmen, wenn es mir nicht ernst wäre“, entgegnet sie Makurath. Bisweilen ist es ihr so ernst, dass sie Wahlergebnisse anficht.

Gericht erklärt Miller für nicht prozessfähig

Derweil hat das Verwaltungsgericht Stuttgart vor wenigen Wochen Fridi Millers Anfechtungsklagen gegen die Wahlergebnisse unter anderen in Hemmingen für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass Fridi Miller nicht prozessfähig sei. Ihr selbst wird das egal sein. Sie will künftig bei der Europawahl antreten – mit ihrer eigenen Partei.

Ulrich Raisch hingegen ärgert sich über Makuraths Worte. Selbst wenn es Jux-Bewerbungen gäbe, dürften diese nicht verhindert werden, sagt er. „Die entscheidungserhebliche Sorge bei Bürgermeisterwahlen richtet sich allein darauf, was unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dient und sie lebendig hält.“ Selbst die Kandidaten von der Nein-Idee oder von der Partei würden auf ihre Art und Weise die politische Kultur bereichern.

Ministerium: Kein Handlungsbedarf

Wollte man die Voraussetzungen für die Bürgermeisterkandidaten ändern, kann dies nur durch den Gesetzgeber geschehen. Doch das baden-württembergische Innenministerium sieht dafür keinen Handlungsbedarf. „Gesetzliche Änderungen sind nicht vorgesehen“, sagt ein Ministeriumssprecher. „Der freie Zugang zum Amt des Bürgermeisters hat Tradition und ist ein hohes Gut“, begründet der Sprecher die Haltung. Die Wähler könnten „sehr genau erkennen, ob es sich um einen Juxkandidaten handelt oder um einen ernsthaften Bewerber“. Die Ergebnisse der Dauerbewerber zeugten davon, dass die Bürger ein „feines Gespür“ für die Kandidaten hätten, so der Sprecher. In Weinheim etwa erzielte Fridi Miller 0,2 Prozent der Stimmen.