Wie sein Anwalt auf Nachfrage bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen Michael Ballweg, den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, erhoben. Dies bestätigte der Anwalt des 48-Jährigen am Dienstag. Allerdings bleibt die Frage offen, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch einen Namen nannte die Anklagebehörde nicht. Es könnten keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden, sagte ein Sprecher.

 

Der Anwalt Ballwegs sagte auf Anfrage, er wisse nur von der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten, ihm lägen aber bislang keine schriftlichen Gründe vor. Nun muss das Landgericht Stuttgart entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Zuvor hatten mehrere Medien über die Anklageerhebung berichtet.

Ballweg seit neun Monaten in Untersuchungshaft

Der „Querdenken“-Initiator sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Er wird des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der versuchten Geldwäsche verdächtigt. Ballwegs Anwälte hatten mehrmals vergeblich ein Ende der Untersuchungshaft verlangt. Ballweg scheiterte unter anderem auch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine andauernde U-Haft, sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Auch weiterhin demonstrieren Anhänger regelmäßig vor der Justizvollzugsanstalt im Norden Stuttgarts für Ballwegs Freilassung. Nach Angaben der Stadt Stuttgart ist derzeit aber kein weiterer Protest angemeldet.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.