CSU will höheren Rentenanspruch und längere Elternzeit. So sollen Schwangere bestärkt werden, eventuell behinderte Kinder zur Welt zu bringen.

Berlin - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger hat ein Konzept vorgelegt, Eltern mit behinderten Kindern besser zu unterstützen. Er begründet seinen Vorstoß damit, dass „die Ausweitung der Möglichkeit durch nicht-invasive Bluttests genetische Anomalien schon vor der zwölften Schwangerschaftswoche festzustellen, den Druck auf Schwangere, nur noch ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, verstärken kann“. Frühestmögliche Beratung und bessere finanzielle Hilfen sollen „eine positive Entscheidung für das Leben mit einem Kind fördern, das eventuell behindert ist“, heißt es in dem Papier.

 

„Mindestens drei Jahre Elterngeld“

Pilsinger fordert deshalb einen „Ausgleich durch zusätzliche Rentenpunkte in der Rentenversicherung“ für Eltern, die ein Kind mit Behinderung zu Hause betreuen. Auch soll die Elternzeit für Eltern, die ein Kind mit Behinderung zu Hause pflegen und erziehen, „auf mindestens drei Jahre mit entsprechender Finanzierung verlängert werden“. Bei einer 24-Stunden-Pflege durch einen Elternteil soll nach den Vorstellungen Pilsingers die Erwerbsunfähigkeit des pflegenden Elternteils anerkannt oder Pflegegeld in Höhe des Stundensatzes eines Pflegedienstes ausgezahlt werden.

Änderung der Ärzte-Ausbildung

Pilsinger, der selbst Arzt ist, fordert auch Änderungen in der Ausbildung von Gynäkologen. Die meisten Frauenärzte seien „mehr über die Testmethoden als über die vielfältigen neuen Möglichkeiten der Inklusion von Kindern mit Behinderung informiert“, heißt es im Papier des Abgeordneten. Deshalb müsse künftig in der gynäkologischen Ärzteausbildung „explizit über das Leben mit Kindern mit Behinderung medizinisches als auch psycho-soziales Wissen vermittelt und der Kontakt zu elterlichen Selbsthilfegruppen hergestellt werden“. In den Praxen der Fachärzte solle künftig auch durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf „die vielen Formen der Unterstützung, Förderung, Betreuung und Beratung“ verpflichtend hingewiesen werden.

Entscheidung über Bluttests als Kassenleistung steht bevor

Hintergrund des Pilsinger-Vorstoßes ist die anstehende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, ob Bluttests auf Trisomie 21 als Kassenleistung anerkannt werden. Dabei handelt es sich um das höchste Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen. Sollte sich das Gremium dafür entscheiden, könnten die Tests etwa ab Herbst 2020 von den Kassen übernommen werden. Die Tests kosten heute zwischen 200 und 600 Euro.