Immer mehr Corona-Beschränkungen werden zurückgenommen, dennoch demonstrieren Menschen auf den Straßen gegen Auflagen. Innenminister Strobl warnt - nicht nur die Politik, sondern auch die Demonstranten.

Stuttgart - Rechtsextremisten versuchen nach Einschätzung des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl, die Proteste gegen Corona-Auflagen für sich zu nutzen. „Die Gefahr besteht zweifellos“, sagte der CDU-Politiker den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN/Samstag). Er zeigte zwar erneut Verständnis für Kritik an den Beschränkungen, die „zum allergrößten Teil“ aber von den Menschen in Baden-Württemberg akzeptiert würden.

 

Extremisten, Antisemiten und Verschwörungstheoretiker

Strobl warnte die Teilnehmer der Proteste allerdings auch davor, sich vereinnahmen zu lassen. „Bei diesen Demonstrationen sind neben ganz normalen Bürgerinnen und Bürgern eben auch Extremisten, Antisemiten und Verschwörungstheoretiker unterwegs, die den demokratischen Rechtsstaat verunglimpfen, leugnen, diskreditieren“, sagte der Innenminister. „Das muss man wissen, wenn man auf eine solche Demonstration geht.“ Diese Kräfte versuchten, „die Naiven zu instrumentalisieren“. Extremisten, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern dürfe nicht die Deutungshoheit überlassen werden, forderte Strobl.

Am vergangenen Wochenende waren in zahlreichen deutschen Städten Tausende Menschen gegen Beschränkungen in der Corona-Krise auf die Straße gegangen. Es gab auch Gegendemonstrationen. Der größte Protest hatte sich in Stuttgart versammelt. Dort sind auch für dieses Wochenende kleinere Demonstrationen anmeldet. Den Anfang machte die „Initiative Querdenken 711“ bereits am Freitagabend mit einem kleinen Fahrradaufzug, an dem allerdings nur etwas mehr als 20 Menschen teilnahmen. Angemeldet waren nach Stadt-Angaben rund 500 Teilnehmer.

AfD will Beschwerde einlegen

Eine von der Stadt untersagte Demonstration der AfD am Sonntag (15.30 Uhr) darf weiterhin nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte am Freitag einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes gegen das Versammlungsverbot ab (Az.: 5 K 2478/20). Die AfD will Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.