Seit September 2015 gibt es jeden Monat zwischen 20 und 60 durch die Behörden dokumentierte Anwerbe-Versuche von salafistischen Gruppen. Die Union will Sympathiewerbung nun unter Strafe stellen.

Berlin - Salafistische Gruppen werben gezielt nach Deutschland gekommene Flüchtlinge an. Wie das Bundesinnenministerium unserer Zeitung bestätigte, „liegen den Bundesbehörden bislang gesicherte Erkenntnisse zu rund 300 islamistischen Kontaktaufnahmen oder Kontaktaufnahme-Versuchen zu Flüchtlingen vor“. Die Zahl bezieht sich dabei allein auf den Zeitraum seit September 2015. Wie aus Sicherheitskreisen weiter zu erfahren war, hat es allein im April dieses Jahres 40 gesicherte Anwerbeversuche gegeben. Seit September schwankt die Zahl neuer Fälle zwischen 20 und 60 pro Monat.

 

Diese Zahlen befeuern auch die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland. Der Lörracher CDU-Bundestagsabgeordnete und Innenpolitik-Experte Armin Schuster (CDU) fordert in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung des Straftatbestandes der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen. Nach geltendem Recht wird bestraft, wer für eine kriminelle Vereinigung „um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt“. Die bloße Sympathiebekundung ist dagegen straffrei. Das war nicht immer so. Bis 2002 stand auch die Sympathiewerbung unter Strafe, führte in der Praxis allerdings zu wenig Verurteilungen. Die Gerichte sahen häufig in den konkreten zur Verhandlung stehenden Fällen die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Die rot-grüne Bundesregierung schaffte den Straftatbestand ab.

Aber 2002 sah die Welt noch anders aus, meint Armin Schuster. Der islamistische Terror habe die Lage verändert. Sein Beispiel: „Wenn islamistische Werber merken, dass sie beobachtet werden, verzichten sie auf das konkrete – strafbare – Einwerben von Geld und belassen es formal bei Sympathiebekundungen für fundamentalistische Ideen. Aber jeder versteht, wie das alles gemeint ist – als Aufforderung zum Kampf. Nur ist es dann nicht mehr justiziabel.“ Nicht sein einziges Beispiel. Schuster, der darauf Wert legt, dass sein Vorstoß von allen Innenpolitikern der Unionsfraktion mitgetragen werde, verweist auch auf Hassprediger in Moscheen, „deren Botschaft eindeutig ist, die aber klug genug sind, es formal bei der Verherrlichung bestimmter Ideen zu belassen“. Zudem veränderten die sozialen Medien wie „Facebook“ die Wirkung und Reichweite der Sympathiewerbung, was 2002 noch nicht abzusehen war.

Die SPD hält nichts von einer Widereinführung des Straftatbestands der Sympathiewerbung

In der Beschlussempfehlung des Rechtausschusses aus dem Jahre 2002 wurde dagegen ein ganz anderes Argument betont: Kritische Berichterstattung, so die Befürchtung, könnte leicht kriminalisiert werden, wenn die Beschreibung der Ursachen, die zu Gewalt und Terror führen, als rechtfertigend und damit strafrechtlich relevant missverstanden werde. Deshalb heißt es in der damaligen Empfehlung ausdrücklich: „Die Änderung räumt psychische Hindernisse, die der kritischen Berichterstattung über wirklich oder vermeintlich rechtswidrige Zustände im In- und Ausland entgegenstehen mögen, beiseite, indem sie werbende Meinungsäußerungen umfassend und zweifelsfrei vom strafrechtlichen Risiko freistellt.“

Die SPD hält auch heute nichts von einer Widereinführung des Straftatbestands der Sympathiewerbung. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Burkhard Lischka, sagte unserer Zeitung, die Regelung habe sich als nicht praxistauglich erwiesen. In der Regel habe „das Bundesverfassungsgericht immer der Meinungsfreiheit den Vorrang eingeräumt“. Deshalb suggeriere eine Wiedereinführung eine harte Haltung, „die aber doch wieder zwangsläufig in eine rechtliche Grauzone führen würde“. Ähnlich hatte sich in dieser Legislaturperiode auch schon Justizminister Heiko Maas (SPD) geäußert.

Nur auf den ersten Blick fügt sich die Unionsforderung in einen vermeintlichen Strategiewechsel der CDU. Solche Spekulationen hatten sich am Dienstag zunächst an Äußerungen der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel geknüpft, die dazu aufgerufen hatte, der AfD „ohne Schaum vor dem Mund“ zu begegnen. Das war zunächst als Aufforderung verstanden worden, auch das inhaltliche Profil der Union wieder konservativer zu gestalten. Merkel stellte gestern aber klar, dass es „keinerlei neue Strategie“ gebe. Die Union solle aber „entschiedener erklären, was wir wollen, wohin wir gehen, welche Überzeugungen uns tragen“.