Die Karlsruherin Pamela Reif gehört zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland. Vor Gericht wehrt sie sich gegen den Vorwurf der Schleichwerbung. Auf Instagram wendet sie sich nun an ihre Follower.

Digital Desk: Jonas Schöll (jo)

Stuttgart/Karlsruhe - Die Karlsruher Influencerin Pamela Reif hat sich gegen den Vorwurf der Schleichwerbung verteidigt. „Ich bin transparent und ehrlich mit euch“, ließ die die 22 Jahre alte Influencerin mit mehr als vier Millionen Followern ihre Fans am Samstag in einem Beitrag auf Instagram wissen. Alles was Werbung sei, etwa gesponserte Posts oder Stories mit Kooperationspartnern, markiere sie auch als solche. „Postings mit persönlichen Produktempfehlungen oder mit Sachen, die ich mir selbst gekauft habe, markiere ich nicht als Werbung, weil sie meine freie, persönliche Meinung sind.“ Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin sieht das anders und erwirkte eine Unterlassungsverfügung, über die vergangene Woche vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt wurde. Eine Entscheidung soll es am 21. März geben.

 

Ein Star auf Instagram

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Pamela Reif ist für viele junge Leute ein Star auf Instagram. Auf der Internetplattform versorgt sie ihre Follower mit Fotos der neuesten Mode oder Tipps zur Fitness. Die 22 Jahre alte Karlsruherin vertritt den klaren Standpunkt, dass nur Werbung sei, wofür sie Geld bekomme. Alles andere müsse sie auch nicht entsprechend kennzeichnen. „Für mich ist es schon immer der Zweck von Instagram gewesen, Dinge zu teilen, die mich begeistern und interessieren und andere damit vielleicht zu inspirieren. Für dieses Grundrecht stehe ich gerade“, schreibt Reif in ihrem Posting weiter.

Reif ist nicht die einzige Influencerin, die wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen vor Gericht steht. In München beginnt ein entsprechendes Zivilverfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels im Februar. Gerade urteilte das Berliner Kammergericht im Fall der Influencerin Vreni Frost, dass Links auf die Instagramseiten von Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden müssen, es sei denn die Posts seien ein grundrechtlich geschützter redaktioneller Beitrag. (Urteil vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen 5 U 83/18)

Wahrscheinlich wird sich bald auch der Bundesgerichtshof mit der Frage von Werbung in sozialen Medien befassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil zu diesem Thema. 2014 hatten die Karlsruher Richter entschieden - allerdings im Fall eines Printmediums - , dass der Zusatz «sponsored by» kein Ersatz für die Kennzeichnung einer Werbung als «Anzeige» ist. (Urteil vom 6. Februar 2014, Aktenzeichen I ZR 2/11)

Reif gehört zur Spitzengruppe der Influencer

Influencer kann wörtlich mit Beeinflusser übersetzt werden. Tatsächlich sind es Menschen, die in sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Youtube eine große Zahl von Freunden oder Followern haben und bei bestimmten Themen eine Meinungsführerschaft und Vorbildfunktion einnehmen.

Grundlage der Unterlassungsverfügungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Paragraf 5a, Absatz 6 heißt es: «Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.»

Reif gehört inzwischen zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland, kommt aber an die höchsten Followerzahlen bei Instagram nicht heran. Zu den Spitzenreitern gehören die die Fußballweltmeister Toni Kroos mit mehr als 20 Millionen Anhängern und Bastian Schweinsteiger, der auf mehr als 9 Millionen kommt. Unter den Influencerinnen haben mit mehr als 14 Millionen Followern die Stuttgarter Zwillinge Lisa und Lena in Deutschland die Nase vorn.