Während der Pandemie sind Vorgaben für die Intensivstationen ausgesetzt, die sonst streng kontrolliert werden – etwa für die Präsenz von Ärzten. Trotzdem halten sich die Kliniken daran. Warum?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Prüfung ist gefürchtet in den Krankenhäusern. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen anrückt, um die Intensivstationen unter die Lupe zu nehmen, geht es pingelig zu. Ganz genau wollen die Kontrolleure wissen, ob alle Vorgaben erfüllt sind - auch beim ärztlichen Personal. Wird die Station von einem Facharzt mit der Zusatzqualifikation Intensivmedizin geleitet? Ist ein Intensivmediziner, der die Probleme seiner Patienten kennt, rund um die Uhr präsent und nicht nur in Rufbereitschaft? Das wollen die Prüfer oft sogar rückwirkend anhand der Dienstpläne nachvollziehen. Nur dann nämlich erstatten die Kassen die Kosten für die aufwendige „intensivmedizinische Komplexbehandlung“. Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, verweigern sie das Geld – und werden bei Rechtsstreitigkeiten von Sozialgerichten bestätigt. Das ist nicht nur im Sinne der Beitragszahler, sondern auch der Patienten, die sich auf eine optimale Versorgung verlassen können wollen.