Ein Gemeinderat und Hobbyjournalist aus Bad Buchau ist auf Tauchstation gegangen. Gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Bad Buchau - Die Einsamkeit und Schönheit großer Höhe strahlt das letzte Foto aus, das Heinz Weiss auf seine Internetzeitung gesetzt hat. Ein Hochgebirgszug unter blauem Himmel, bedeckt von Schnee. Kein Mensch, kein Tier, dafür ein Abschiedsgruß: „AmFedersee.de sagt auf Wiedersehen. Vielen Dank für über 10 erfolgreiche Jahre. Bis bald, Ihr Heinz Weiss.“ Danach befragt, teilt der Internetteilzeitjournalist und Werbedesigner Weiss in signifikanter Kleinschreibung – womöglich in der Tradition der berühmten Ulmer Hochschule für Gestaltung – mit: „habe vor 4 monaten als ich von florida zurück kam schon mal geschrieben dass es nicht mehr meine aufgabe sein kann zu predigen und das morden geht weiter : wer wegguckt ist mitschuldig.....und ich das ganze überdenken muss, habe ich getan...“

 

Keine Bestätigung also, ob die Schließung der Internetzeitung mit einem Strafverfahren gegen den Betreiber wegen des Verdachts der Volksverhetzung zu tun hat. Keine Antwort auch auf die weitere Frage an Weiss, ob er im Fall einer Verurteilung sein Gemeinderatsmandat aufgeben wird. Seit 2009 gehört er dem Gremium in Bad Buchau an, anfangs für die CDU, später für die von ihm gegründete Ein-Mann-Liste „Die Unabhängigen“. Seine Hobbyzeitung pries er immer gern als knallharte und kritische Alternative zur örtlichen „Schwäbischen Zeitung“. Auch jetzt wieder, nachdem das Lokalblatt seinen Fall aufgriff. „...die schreiberlein sind unermüdlich täter zu verschweigen und mahner zu schikanieren...“.

Ermittler sichern Daten der Website

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Ravensburg geführt. Ein Sprecher bestätigt auf Anfrage: „Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Ravensburg wurde Ende Oktober 2018 bei dem Betreiber der Ihnen bekannten Internetseite und dem Domaininhaber eine Durchsuchungsmaßnahme vollzogen.“

Dabei seien „insbesondere Daten der Webseite als Beweismittel gesichert“ worden. Es gehe „sowohl um volksverhetzende Inhalte, die der Betreiber selbst verfasst hat, als auch um Kommentare anderer Personen, die auf der Internetseite eingestellt wurden.“ Darin sei zum Ausdruck gekommen, „dass die Inhalte der Internetseite geeignet waren, zu einer emotionalen Feindseligkeit gegen Flüchtlinge aufzureizen.“

Die Seite „AmFedersee.de“ ist dicht, aber natürlich sind frühere Versionen mit einer einfachen Datenbankrecherche rekonstruierbar. Ein Beispiel für die Weiss’sche Aufklärungsprosa vom August, einen Kriminalfall in Nürtingen aufgreifend: „12 Jährige von Asylikriminellen Syridreck vergewaltigt, danke Angela, hast du wenigstens Glück gehabt.“ Einen Vergewaltigungfall im Flüchtlingsheim in Grevenbroich begleitete Weiss so: „wer nicht hören will muss fühlen“, und ein paar Zeilen weiter: „So sind sie halt, Gutmenschen, hohl dumm aufopfernd ... Beifall für soviel Teddybärchen hinhalten.“

Sogar Tote bekamen Schmähungen hinterher gerufen

So ging das Monat für Monat. Einmal wurde ein Foto der Grünen-Politikerin Claudia Roth mit „Deutschland verrecke ALTE“ untertitelt, aber am ärgsten traf es wohl Angela Merkel. „DDR Kuh“ nannte Weiss die Kanzlerin in einer April-Ausgabe, in anderen Versionen immer wieder „DDR Merkel“. Die Nachricht von einer getöteten Tramperin im Juni animierte Weiss zur Schmähung, hier habe es sich um eine „Buntlandunterstützerin“ gehandelt. Ein Kommentator jubelte: „Das nennt man natürliche Auslese.“

Die Internetseite, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, habe man „schon häufiger im Blick gehabt“. Nun sei es genug. „Nach einer Prüfung haben wir gesagt, wir müssen jetzt einschreiten.“ Angriffe auf die Menschenwürde seien vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gedeckt – auch nicht im Internet. Und weiter: „Der Beschuldigte hat nach der Durchsuchung – zumindest derzeit – freiwillig den Betrieb der Internetseite eingestellt.“ Weiss will jetzt erst einmal nach Dubai reisen, droht aber schon ein neues Projekt an. „mein nächster blog heißt: was sie nicht in ihrer Tageszeitung finden. dann wird es lustig...und die abbestellungen steigen weiter an , wird mir jeden tag irgendwo bestätigt. der normale leser hat genug von der lügenpresse.. ..nur peinlich...lach!“

Die Staatsanwaltschaft lässt ihrerseits keinerlei Humor erkennen. Sie weist darauf hin: „Der Tatbestand der Volksverhetzung sieht als Strafrahmen im Absatz 1 des § 130 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.“ Mal gucken also, wer zuletzt lacht.