Am Parkplatz vor dem Fernsehturm sowie an mehreren anderen Stellen in Stuttgart werden Anhänger oft monatelang abgestellt. Für Bürger ist das ein Ärgernis. Im Interview erklärt die Leiterin des Ordnungsamts, warum es oft lange dauert, bis ein Fahrzeug abgeschleppt oder gar verschrottet wird.

Klima und Nachhaltigkeit: Julia Bosch (jub)

Filder - Für viele Stuttgarter ist es ein bekanntes Ärgernis: Vor ihrer Haustür parkt Wochen oder Monate ein Anhänger oder ein Wohnwagen – und nimmt den Anwohnern die Parkplätze weg. Dorothea Koller, die Leiterin des Ordnungsamts, erklärt, welche Handhabe die Stadt in solchen Fällen hat – und warum es oft lange dauert, bis ein Fahrzeug abgeschleppt oder gar verschrottet wird.

 

Frau Koller, wie oft beschweren sich Bürger wegen Anhängern, die über Wochen oder Monate irgendwo abgestellt werden?

Es gibt keine exakte Zahl, aber wir erhalten insgesamt sehr viele und auch immer mehr Beschwerden zum ruhenden Verkehr in Stuttgart. Allein im Januar und Februar 2019 kamen 130 gelbe Karten bei uns an. Die Bürger beschweren sich nicht nur über Anhänger, sondern auch über zugeparkte Kreuzungen, parkende Autos in Anliegerstraßen, auf Geh- und Radwegen. Auch Schrottfahrzeuge sind ein Thema. Die Bürger sind viel aufmerksamer als früher und beobachten die Situation vor ihrer Haustür sehr kritisch. Auch die Bereitschaft, Verstöße zu melden, ist gewachsen – egal, um was es geht.

Von wo kommen die meisten Beschwerden?

Von Anhängern sind vor allem die Außenbezirke betroffen, weil es in der Innenstadt auch kaum Platz dafür gibt. Auf den Fildern kommen viele Beschwerden aus der Gegend rund um den Fernsehturm, das Max-Planck-Institut in Vaihingen sowie die Balinger Straße in Möhringen.

Wann darf die Stadt einen Anhänger abschleppen lassen?

Abschleppen ist schwierig. Das geht nur bei nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen. Dann wird der Halter informiert, dass er sein Fahrzeug entfernen muss – wenn er dies nicht tut, können wir es abschleppen. 2018 war das 54 Mal der Fall. Wenn aber ein Anhänger legal parkt und kein Sicherheitsrisiko darstellt, dürfen wir nicht abschleppen. Auch dann nicht, wenn er viel zu lange steht, ohne bewegt zu werden.

Was macht die Stadt stattdessen?

Wenn ein Anhänger oder ein Wohnwagen länger als 14 Tage an einer Stelle steht, ohne bewegt zu werden, können wir eine Ordnungswidrigkeit verhängen, die 20 Euro für den Fahrzeughalter kostet. Das ist natürlich nicht besonders viel. Diese zeitliche Beschränkung von 14 Tagen gilt auch nur für Anhänger ohne Zugmaschine: Wenn das Fahrzeug jederzeit ohne die Hilfe eines anderen Fahrzeugs losfahren könnte, darf dieses unbegrenzt parken – vorausgesetzt, es steht auf einem legalen Parkplatz.

Werden die 20 Euro mehrfach verhängt, wenn ein Anhänger nicht bewegt wird?

Die meisten werden nur einmal erwischt, dann hat es sich erledigt. Es ist auch nicht schwer, sich legal zu verhalten: Wer alle zwei Wochen mit seinem Anhänger eine Runde im Karrée dreht, verhält sich regelkonform. Deshalb erwischen wir nicht so viele, aber immerhin: Bei den Anhängern sind es zwischen 450 und 500 im Jahr.

Wie intensiv wird kontrolliert?

Es sind täglich 120 Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung auf der Straße. Davon sind etwa 25 bis 30 in den Außenbezirken. In der Innenstadt gibt es mehr Sicherheitsprobleme; etwa Parken in Feuerschutzzonen und die überwachungsintensive Parkraumbewirtschaftung. Aber auch in jedem Außenbezirk sind drei bis vier Mal die Woche Mitarbeiter unterwegs. Wir orientieren uns danach, von wo Beschwerden kommen. Generell ist es sehr aufwendig, parkende Anhänger zu kontrollieren: Man muss im Abstand von 14 Tagen genau dokumentieren, wo und wie die Anhänger stehen. Wenn der Halter den Hänger in der Zwischenzeit auch nur einen halben Meter bewegt, beginnt die zweiwöchige Frist von Neuem. Für Anwohner kann das frustrierend sein.

Am Fernsehturm-Parkplatz sind bei manchen Anhängern schon die Reifen platt. Da kann man ja davon ausgehen, dass diese nicht mehr bewegt werden. Warum wird da nichts getan?

Wenn ein Fahrzeug ein Mangel hat, geben wir eine Meldung weiter an die Kfz-Zulassungsstelle. Die schickt dem Halter eine Aufforderung, den Mangel zu beseitigen. Dann kommt es darauf an, ob und wie schnell der Halter ermittelt werden kann. Wenn der Halter nicht reagiert, kann das Fahrzeug verschrottet werden. Das Verfahren kann sich über Monate ziehen.

Verschärft das Parkraummanagement das Problem mit den Anhängern?

Das Problem ist nicht neu. Aber das Parkraummanagement führt zu Verdrängungseffekten. Diejenigen, die ihren Hänger bisher vor ihrer Wohnung geparkt haben, stellen diesen nun da ab, wo dies noch kostenfrei und legal möglich ist. Man darf bei alledem aber auch nicht vergessen: Die Straße gehört nicht den Anwohnern, sondern der Allgemeinheit.