Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)
Aktuell wird darüber diskutiert, die entsprechenden Gesetze zu verschärfen. Wäre das aus Ihrer Erfahrung heraus notwendig?
Nach meiner Meinung nicht. Der gewerbliche Handel mit Kinderpornografie ist schon strafbar. Jede Abbildung eines nackten Kindes unter Strafe zu stellen halte ich für schwierig, und ich glaube nicht, dass dies die Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie verhindern würde. Darüber hinaus wurde bereits 2011 eine EU-Richtlinie verabschiedet, wonach jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke strafbar ist. Gewerblicher Handel ist bei solchen Bildern die Ausnahme. Die Bilder werden im Internet über Tauschbörsen, Chatrooms oder Foren getauscht.
Woher kommt der Grundstock einer Sammlung?
Aus dem weltweiten Netz oder selbst produziert. Was zunehmend immer mehr auftaucht, ist die Webcam-Pornografie. Täter gehen mit falschen Identitäten in Chats, in denen sich Kinder aufhalten, und verleiten diese dazu, vor der Webcam sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.
Welche Menschen machen so etwas?
Die Täter sind zu 99 Prozent männlich. Weitere Eingrenzungen des Täterprofils können nicht erfolgen. Es sind heterosexuelle und homosexuelle Männer, es sind Männer jeder gesellschaftlichen Schicht. Es fängt bei 18-Jährigen an und hört bei 80-Jährigen noch nicht auf.