Im Rems-Murr-Kreis liegt am Donnerstag die Inzidenz erstmals wieder über zehn, in der kommenden Woche könnte der Rückfall in Lockerungsstufe zwei folgen. Was dann gilt.

Waiblingen - Mit 11,2 gibt das Landesgesundheitsamt die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis für Donnerstag dieser Woche an. Zum ersten Mal seit einigen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen wieder über den seit der jüngsten Änderung der Coronaverordnungen im Land wichtig gewordenen Marke von zehn. Aktuell liegt er laut Angaben des Landratsamtes vom Donnerstagabend bei 14. Bleibt dieser Wert für fünf Tage in Folge über dieser Marke, dann rutscht der Kreis frühestens Anfang kommender Woche von der bislang geltenden Inzidenzstufe eins – wie für Stuttgart schon geschehen – in die für Kreise mit Werten zwischen zehn und 35 definierte Inzidenzstufe zwei.

 

Etwas strengere Regeln

Dann würden – quasi pünktlich zum Sommerferienbeginn – in einigen Lebensbereichen wieder etwas strengere Regeln gelten. Treffen dürfen sich dann beispielsweise im privaten Bereich nur noch maximal 15 Personen aus vier Haushalten. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder jeweils bis einschließlich einem Alter von 13 Jahre zählen nicht mit. Gleiches gilt für Genesene und Geimpfte. Bislang waren in den privaten Bereichen 25 Personen erlaubt, und die Anzahl der dort vertretenen Haushalte spielte keine Rolle.

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Im Freien und auf öffentlichen oder gemieteten Flächen im Außenbereich reduziert sich die maximal erlaubte Personenzahl bei privaten Feiern wie Geburtstagen oder Hochzeiten von 300 auf 200. Finden die jeweiligen Feste innerhalb von Räumen statt, gilt dasselbe – hier brauchen die Gäste aber weiterhin zusätzlich einen aktuellen Nachweis, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind (3G).

Weniger Besucher bei Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel – auch im Sport – sind in der zweiten Inzidenzstufe maximal 750 Besucher zugelassen – derzeit sind es noch 1500. In geschlossenen Räumen wären es künftig in Inzidenzstufe zwei nur noch 250 statt bisher 500. In Restaurants, Bars, Imbissen und Spielhallen ist das Rauchen bei einer Inzidenz über zehn generell untersagt. Keine Änderungen gegenüber Inzidenzstufe eins gibt es im Einzelhandel, in Kultureinrichtungen, Hotels und für Sportstätten – und zwar sowohl draußen als auch drinnen.

In Prostitutionsbetrieben, auch das ist in den Bestimmungen für die vier derzeit geltenden Lockerungsstufen festgeschrieben, darf sich nach dem Fünftagessprung über die 10er-Marke nur noch eine Person je angefangene zehn Quadratmeter aufhalten. Je Raum ist in diesen Etablissements die Anwesenheit von maximal zwei geimpften, getesteten oder genesenen Personen erlaubt.

Die höchste Anzahl an Personen, die sich wegen eines positiven Coronabefundes in Quarantäne befinden, weist im Kreis momentan Backnang mit 16 auf. In der deutlich größeren Kreisstadt Waiblingen sind es lediglich neun, in Fellbach acht.