Private Feier, Zusammenkunft oder doch öffentliche Veranstaltung? Wer sich im schulischen Kontext treffen möchte, muss sich an die Corona-Verordnung Schule des Kultusministeriums halten. Die wichtigsten Regeln finden Sie hier.

Stuttgart - Eigentlich ist es ganz einfach, denn für Schulveranstaltungen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen auch. Die Kunst besteht also vor allem darin, das Treffen gemäß den Kategorien richtig einzuordnen.

 

Was ist noch privat?

Laut Übersichtsblatt des Kultusministeriums ist eine private Veranstaltung durch zwei Kriterien gekennzeichnet: Ein klar abgrenzbarer Personenkreis und eine „innerliche Verbundenheit zur veranstaltenden Person oder der Teilnehmer untereinander.“ Zum besseren Verständnis führt das Kultusministerium einige Beispiele an. So sei die Verabschiedung einer Lehrkraft oder ein Treffen der Eltern einer Klasse zum Schuljahresausklang durchaus als privat zu bewerten, ein Abiball dagegen erfülle nicht die Voraussetzung der inneren Verbundenheit und gelte somit als „sonstige Veranstaltung“.

Was ist erlaubt bei privaten Veranstaltungen?

Für alle Schulveranstaltungen ist ein Hygienekonzept nötig und die Kontaktdaten der Teilnehmenden müssen erfasst werden. Bei der Bewirtung ist Vorsicht angesagt: Hier gilt zwar kein generelles Verbot, wenn aber zum Beispiel bei einem Sektempfang oder Buffet nicht genügend Abstand gehalten werden kann, wird es brenzlig.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Stuttgarter Schüler sind enttäuscht von Coronapolitik

Ist die Veranstaltung privat, fallen Abstandsregeln und Maskenpflicht weg, es ist aber ein 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) erforderlich. Findet die Veranstaltung im Freien statt, entfällt auch dieser bei den Inzidenzstufen 1 und 2. Die erlaubte Personenzahl ist im Freien und in geschlossenen Räumen gleich. Aktuell sind das in Stuttgart 200 Personen (bei einer Inzidenz unter 10 sind 300 Personen erlaubt).

Was ist erlaubt bei sonstigen Veranstaltungen?

Alle Veranstaltungen, die nicht als privat einzustufen sind, fallen nach der Corona-Verordnung Schule in die Kategorie sonstige Veranstaltungen. Das bedeutet strengere Regeln: Grundsätzlich gelten eine Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern, nur bei Veranstaltungen im Freien mit genügend Abstand können die Masken abgesetzt werden. Im Gegensatz zu privaten Veranstaltungen ist die maximale Personenanzahl bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen weitaus geringer als im Freien: In Stufe 1 sind es drinnen 1500 und 500 Personen im Freien. In Stufe 2 sind es draußen 750 Personen, drinnen 250 Personen. Alternativ kann auch eine kapazitätsabhängige Regelung gewählt werden, erlaubt sind dann in Inzidenzstufe 2 20 Prozent der Kapazität oder mit 3G-Nachweis 60 Prozent (in Stufe 1 30 Prozent beziehungsweise 60 Prozent).

Wann gilt ein Zusammentreffen als Schulveranstaltung?

Je nach Anlass stellt sich allerdings noch eine zweite Frage und zwar, ob es sich bei dem geplanten Fest überhaupt um eine Veranstaltung im Sinne der Corona Verordnung handelt. Stuttgart befindet sich gerade in Stufe zwei, private Zusammenkünfte sind also nur mit maximal vier Haushalten möglich, private Feiern dagegen mit bis zu 200 Personen. Für Benedikt Reinhard, Pressereferent des Kultusministeriums, ist zunächst die Rolle der Schule relevant „Wenn man den Kreis eng zieht, zählen hier nur Feiern mit engem Schulbezug, die von der Schule mitorganisiert werden.“

Dazu ein Beispiel: Eltern einer Grundschulklasse veranstalten zum Schuljahresende traditionell ein Grillfest mit Kindern und Lehrern der Klasse. Die Schule ist nicht an der Organisation beteiligt, somit fühlt sich das Kultusministerium nicht zuständig. Eigentlich gelten für private Veranstaltungen auch ohne Schulbezug die Regeln aus der allgemeinen Corona-Verordnung.

Wann ist ein Zusammentreffen eine Veranstaltung?

Laut Corona Verordnung muss das Treffen dafür einer Geburtstagsfeier oder Hochzeit ähneln. „Hintergrund ist, diese in der Regel familiär geprägten Anlässe, möglich zu machen“, so eine Sprecherin des Sozialministeriums. Bei einem Grillfest zum Schuljahresende sei die Vergleichbarkeit zu diesen familiären Anlässen allerdings nicht gegeben. „Hier kommt eine Gruppe aus dem Umstand zusammen, dass sie zum selben Zeitpunkt eine Klasse besucht. Verbindungen der Schüler untereinander oder zu familienfremden Teilnehmenden ergeben sich daraus nicht zwangsläufig.“ Es ließe sich daraus keine innere Verbundenheit ableiten, was Voraussetzung für die Regelung zu privaten Veranstaltungen wäre.

Pauschal lässt sich also nicht sagen, wie ein Grillfest stattfinden kann, so das Sozialministerium. Es hänge eben von der Ausgestaltung und Organisation ab. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, hält sich an die Regeln der allgemeinen Corona-Verordnung für private Zusammenkünfte – zu den 15 Personen aus vier Haushalten können beliebig viele geimpfte oder genesene Personen dazukommen. Und wenn es etwas Größeres sein soll, können auch die Regeln für sonstige Veranstaltungen greifen. Dann sind mehr Personen zulässig, aber auch eben mehr Regelungen einzuhalten.