Weil die Infektionszahlen im Landkreis Böblingen die 100er-Inzidenz-Marke reißen, muss gehandelt werden. Der Landrat Roland Bernhard appelliert an alle, sich an die verschärften Einschränkungen zu halten.

Kreis Böblingen - Übers Wochenende ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Böblingen über die 100er-Marke gestiegen. Wird die 100er-Latte an drei aufeinander folgenden Tagen gerissen, bedeutet dies gemäß allgemeiner Corona-Verordnung, dass nun auch hier die Notbremse gezogen werden muss.

 

„Wir haben uns lang unter der magischen Grenze gehalten, aber der bundesweite Trend macht auch vor dem Landkreis nicht halt“, bedauert Landrat Roland Bernhard in einer am Sonntagnachmittag verschickten Presseerklärung . Insbesondere gehe es nicht nur um die reinen Inzidenzwerte, sondern auch um die Schonung der Klinikressourcen, die mit den verhältnismäßig guten Zahlen einhergehe. Das vergleichsweise gute Abschneiden wiederum begründet der Landrat mit den vielen Schnelltestmöglichkeiten, die jüngst geschaffen wurden. „Jetzt ist es aber unumgänglich, die Notbremse zu ziehen“, so Bernhard weiter. „Wir handeln gemäß der Landesverordnung und setzen deren Vorgaben ohne Wenn und Aber um.“ Nur so könne die dritte Welle schnell gebrochen werden. „Ich appelliere an alle, die Beschränkungen zu beachten.“

Restriktionen für den Einzelhandel: Nur noch click&collect ist erlaubt

Ab Dienstag, 13. April, gilt demnach, dass sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit). Im Einzelhandel kann nur noch im Voraus bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden (click & collect). Die Nutzung von Sportanlagen für den Freizeitsport ist untersagt. Museen, Galerien und Gedenkstätten bleiben geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt, außer medizinisch notwendige Behandlungen und der Friseurbetrieb. Musik- und Kunstschulen dürfen nur noch online unterrichten.

Der Landrat hofft, dass Ende April, Anfang Mai die Zeit für den Ruf nach Modellprojekten und Öffnungsszenarien reif ist. „Wenn die dritte Welle gebrochen ist, braucht es jedoch klare Perspektiven für Lockerungen.“ Bernhard mahnt an, heute schon Lockerungskonzepte zu entwickeln, die dann schnell zum Einsatz kommen können.

Der vollständige Bekanntmachungstext zur Feststellung der Inzidenz über 50 ist auf www.lrabb.de bei den Infos zu Corona in der Rubrik Allgemeinverfügungen nachzulesen. Auf dieser Seite findet sich auch der Link zur gültigen Corona-Verordnung des Landes.

Diese Meldung wurde am 14. April 2021 überarbeitet. Vom Landratsamt war fälschlicherweise übermittelt worden, dass sich ab Dienstag, 13. April, nur noch ein Haushalt mit maximal einer anderen Person treffen darf. Dieser Fehler wurde korrigiert.