Der Staatsschutz hat sich mit den in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) verteilten islamophoben Flugblättern beschäftigt. Die Schlussfolgerung der Beamten dürfte nicht jedem gefallen.

Oberaichen - Wer auch immer die Wurfsendung gestaltet und in die Briefkästen von Oberaichen, Unteraichen und Musberg geworfen hat und so Stimmung gegen die in Oberaichen geplante Moschee gemacht hat, hat sich mit dieser Aktion nicht strafbar gemacht. Das steht mittlerweile fest. Denn: „Eine schriftliche Lüge ist nicht strafbar“, sagt Andrea Kopp, eine Sprecherin der Polizei dazu. Der Flyer sei strafrechtlich nicht relevant, das haben Beamte gemeinsam mit Kollegen des Staatsschutzes festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren werde deshalb nicht eingeleitet.

 

Bekanntlich haben bisher unbekannte Moschee-Kritiker mit Infoblättern für viel Wirbel in Leinfelden-Echterdingen gesorgt. Das in Teilen des Stadtgebietes verteilte Blatt zeigt ein Bild der in Oberaichen geplanten Moschee sowie spielende Kinder. Es ist die Rede davon, dass im September an der Oberaichener Raiffeisenstraße ein Grundschulzentrum für Erst- und Zweitklässler eröffnen würde. Die Verfasser haben zudem zu einem Bürgerdialog im Rathaus Leinfelden eingeladen.

Die Polizei wartete vorsorglich vor dem Rathaus

Die Stadt hat daraufhin die Polizei eingeschaltet. Beamte haben das Infoblatt überprüft. Eine Streife war am Dienstagabend „rein vorsorglich“ in Leinfelden, wie die Sprecherin Kopp sagt. Polizisten haben im Zusammenhang mit der nicht stattfindenden Veranstaltung einzelne Gespräche mit Bürgern geführt. „Für andere Maßnahmen gab es keinen Anlass“, informiert sie.

Städtische Mitarbeiter haben derweil ein Hinweisschild am Leinfelder Rathaus angebracht – „für alle Fälle“, wie Gisela Fechner, eine Sprecherin der Stadt, sagt. Die Kommune hat auf diesem Zettel darüber informiert, dass an diesem Abend eben keine Veranstaltung für Bürger stattfindet und eben nicht über eine in Oberaichen geplante Grundschule gesprochen wird.

Stadträte forderten am gleichen Abend am Rande des Technischen Ausschusses die Stadtverwaltung dazu auf, strafrechtlich gegen die Aktion vorzugehen. Doch genau dies ist eben wohl nicht möglich.