In Zukunft wird es deutlich schwerer, sein Geld im Ausland vor dem Finanzamt zu verstecken. An diesem Freitag will der Bundesrat das Gesetz zum automatischen Austausch von Bankdaten verabschieden.

Berlin - Deutsche Steuerbehörden erfahren künftig, welche Konten die Bürger im Ausland besitzen. Nachdem mehr als 60 Staaten sich auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs von Bankdaten verständigt haben, ist die gesetzliche Umsetzung in Deutschland fast abgeschlossen: Der Bundesrat wird am Freitag das Gesetz über den Datenaustausch billigen. Das verlautete aus Länderkreisen. Bereits im November hatte der Bundestag die neuen Regeln angenommen.

 

77 Länder machen beim Datenaustausch mit

Für Anleger mit ausländischen Konten bedeutet dies, dass sie Kapitalerträge vor dem Fiskus nicht mehr verstecken können. „Der automatische Austausch von Steuerinformationen ist das wirksamste Mittel, um Steuerschlupflöcher zu stopfen“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD). Die Steuerbehörden von 77 Ländern tauschen von 2017 an Informationen über Bankdaten aus. Neben Deutschland nehmen auch die Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg teil. Wie aus einer Aufstellung der Wirtschaftsorganisation OECD hervorgeht, wollen die Schweiz, Monaco und Österreich die Bankdaten ausländischer Steuerbürger erstmals im September 2018 zur Verfügung stellen. Die meisten Länder beginnen damit zwölf Monate früher. Dazu gehören Liechtenstein, die Kanalinseln und Luxemburg.

Das Gesetz regelt, dass die deutschen Finanzbehörden den Staaten, die sich am Informationsaustausch beteiligen, die Daten der Kunden liefern, die in den jeweiligen Staaten steuerpflichtig sind. Gemeldet werden Name und Anschrift des Bankkunden, die Steuernummer, das Geburtsdatum, die Kontonummer und die Jahresendsalden der Finanzkonten. Außerdem werden die Kapitalerträge samt der Veräußerungsgewinne etwa aus Aktienverkäufen weitergegeben. Im Gegenzug erhalten die deutschen Behörden die entsprechenden Informationen der ausländischen Staaten. Die deutschen Behörden sammeln die Daten vom nächsten Jahr an. Sie werden an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet, das von 2017 an die ausländischen Steuerverwaltungen unterrichtet. Umgekehrt werden die Daten aus dem Ausland vom Bundeszentralamt an die zuständigen Finanzbehörden verteilt.

Wenig Hoffnung für Steuerbetrüger

Die Hoffnung von Steuerbetrügern, sie könnten künftig auf ferne Länder ausweichen, dürfte sich nicht erfüllen. Die Erfahrung zeigen, dass sich die OECD-Standards global schnell durchsetzen. Das bestätigt sich beim automatischen Informationsaustausch. Auch ferne Staaten wie Südafrika, Argentinien, Mexiko und die Bermuda-Inseln verpflichten sich auf den neuen Standard. Damit dürften sich in den nächsten Jahren auch die letzten Lücken schließen. Es ist zu erwarten, dass sich den OECD-Regeln weitere Länder anschließen werden. Die grundsätzliche Bereitschaft dazu haben mehr als 90 Staaten erklärt. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Bankdaten in Zukunft automatisch erhoben und an andere Länder weitergereicht werden können.