Erstmals wird der Paragraf gegen illegale Autorennen auf einen Raser ohne Kontrahenten angewandt. Der Stuttgarter Jaguar-Prozess hat bundesweite Signalwirkung.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Fünf Jahre Jugendstrafe wegen verbotenen Straßenrennens mit Todesfolge – so lautet das Urteil der 4. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts gegen den sogenannten Jaguar-Raser. Kaum ist dieser Satz gesprochen, raschelt es in den Reihen der Prozessbeobachter: Rechtsexperten, die das Strafgesetzbuch mit in den Saal genommen haben, blättern in dessen Tausenden dünnen Seiten: bis zum Paragrafen 315 d. Dieser ist zwei Jahre jung und in dieser Form, wie es nun im Fall des 21-Jährigen, dessen Raserei zwei junge Menschen das Leben kostete, bundesweit zum ersten Mal angewendet worden. Die Kammer unter Vorsitz der Richterin Cornelie Eßlinger-Graf hat damit Justizgeschichte geschrieben.