Anhand neuer Bestimmungen greifen die Behörden durch. Die Dienste werden in normalen Häusern offeriert.

Leonberg: Thomas Slotwinski (slo)

Leonberg - Das Haus in der Leonberger Innenstadt ist nicht sonderlich auffällig. Am Rande eines Wohngebietes und einer Handelszone gelegen, kommen hier jeden Tag mehrere Hundert Menschen vorbei. Doch innen drin gibt es Dienstleistungen, die sich von jenen der benachbarten Supermärkte und Fachgeschäfte grundlegend unterscheiden. Zumeist männliche Kunden können Liebesdienste erstehen.

 

Doch im Januar geht beim Klingeln niemand mehr an die Haustür. Nicht nur in diesem Etablissement ist Ruhe eingekehrt. Auch in den anderen vier Bordellen der Stadt ist buchstäblich tote Hose angesagt. Einige verkünden das auf ihren Homepages ganz offiziell und bedanken sich bei den „langjährigen treuen“ Kunden. Eine Betreiberin bezeichnet ihre Kundschaft gar als Familie und bittet selbige um Tipps für neue Räumlichkeiten.

Denn die jetzigen entsprechen nach der Feststellung des städtischen Gewerbeamtes und der Baurechtsbehörde nicht mehr den Bestimmungen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Demnach müssen sämtliche Räume eines Bordellbetriebs von innen zu öffnen und mit Notrufsystem ausgestattet sein. Auch dürfen die dort tätigen Frauen in ihren Arbeitszimmern nicht gleichzeitig schlafen und wohnen.

Für die Stadt Anlass genug, alle Einrichtungen zu schließen. „Für keines der fünf Bordelle in Leonberg kann eine Betriebserlaubnis nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gegeben werden“, heißt es damals aus dem Rathaus. Die Mehrheit der Betreiber sei durchaus kooperativ gewesen, als die Stadt und die Polizei die Etablissements überprüften. Jenen, die sich weniger einsichtig zeigten, wurde eine Nutzungsuntersagung der Stadt zugestellt.

Im Gegensatz zu vielen Großstädten gibt es in Leonberg kein spezielles Rotlichtviertel. Die einzelnen Einrichtungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, oft in Wohn- oder Mischgebieten. Aber genau das ist nach der neuen bundesweiten Gesetzeslage nicht mehr zulässig.

Die Häuser, in denen bisher die Liebesdienste angeboten wurden, unterscheiden sich in den allermeisten Fällen rein optisch kaum von Wohngebäuden. Das waren sie früher zumeist auch. Erst im Laufe der Zeit hat sich die Nutzung geändert.

Die Stadt kann sich entsprechend der neuen Gesetzeslage nicht nur an die Betreiber, sondern auch die Besitzer wenden. Die Etablissements fallen jetzt unter das Gaststättenrecht, demnach ist das Gewerbeamt der Stadt zuständig.

Ende August kursieren Gerüchte über inoffizielle Wiedereröffnungen. Die Stadt gibt sich unwissend: „Es gibt derzeit keinen genehmigten Bordellbetrieb“, erklärt Ordnungsbürgermeister Ulrich Vonderheid. „Von eventuell ungenehmigten Bordellen hat die Stadt keine Kenntnis.“