Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess gegen einen 29-Jährigen weitere Termine angekündigt. Was zum Tod der 25-jährigen Frau bekannt ist und welche Punkte noch Rätsel aufgeben, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Backnang/Stuttgart - Ursprünglich hatte das Landgericht Stuttgart geplant, am 10. Januar bereits das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Backnang sprechen zu können. Zumindest war dieser Tag der letzte der anfangs festgesetzten Termine. Immerhin hatte der 29-jährige Angeklagte zu Beginn zugegeben, seine Partnerin getötet zu haben.

 

Bis zum 1. März wird es nun aber vier weitere Verhandlungstermine geben. An der grundsätzlichen Täterschaft des 29-Jährigen gibt es zwar so gut wie keine Zweifel. Bereits am Nachmittag des 4.  Mai 2021, also jenem Tag, an dem er die 25-Jährige, mit der er nach islamischem Recht verheiratet war, getötet haben soll, war er festgenommen worden.

Wer das Opfer wirklich war, kommt vor Gericht kaum zur Sprache

Seltsam diffus bleibt aber das gemeinsame Leben des Paares, das der Bluttat vorangegangen war. Warum die junge Frau ihre Familie verlassen hatte, um mit einem Mann zu leben, der gegenüber anderen mehrmals angekündigt hatte, sie zu verlassen, bleibt unklar. Die beiden waren wenige Monate vor dem mutmaßlichen Mord zusammen nach Backnang gezogen. Zeugen konnten bislang nur wenig darüber sagen, was für ein Mensch die Getötete war und wie sich das Zusammenleben der beiden gestaltete.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 25-Jährige sterben musste, weil sie die falsche syrische Identität des Angeklagten auffliegen ließ. Dieser ist eigentlich türkischer Kurde und genoss in Deutschland nur dank seines gefälschten Ausweises und einer erfundenen Lebensgeschichte subsidiären Schutz. Offenbar hatte der 29-Jährige versucht, seine Frau zu verlassen. Die 25-Jährige und weitere Familienmitglieder zeigten seine falschen Personalien bei der Polizei an. Kurze Zeit später war die Frau tot.

In der Türkei wegen eines Gewaltverbrechens gesucht?

Die Angst des 29-Jährigen, in die Türkei abgeschoben zu werden, war offenbar groß. In seiner Heimat soll ihm eine Haftstrafe gedroht haben – wegen Drogenhandels. Angehörige des Opfers behaupten aber auch, der Angeklagte habe sich dort eines Gewaltverbrechens schuldig gemacht.

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An diesem Freitag geht der Prozess gegen den 29-Jährigen weiter. Dann wird die Gerichtsmedizinerin ihr Gutachten vortragen. Mit Spannung erwartet wird auch die Expertise des gerichtlichen Psychiaters, der die Schuldfähigkeit des Mannes beurteilen soll. Die Verteidiger haben angekündigt, dass auch der Angeklagte sich möglicherweise wieder äußern wird.