Einflussreiche Juristen am Bundesgerichtshof kritisieren den Justizminister Heiko Maas harsch. Sie fürchten, er habe Strafvereitelung im Amt begangen.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas hat die volle Rückendeckung der Kanzlerin auch nachdem er den bisherigen Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzt hat. Das hat Angela Merkels Sprecherin am Mittwoch bekräftigt. Aber die Creme de la Creme der Juristen in Deutschland hat Maas mit seinem Vorgehen nachhaltig „befremdet“ und „verstört“. Das erklärt Christian Tombrink, der Vize-Vorsitzende des Richtervereins des Bundesgerichtshofes (BGH) gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ .

 

BGH-Richterverein wendet sich erstmals an die Presse

Dieser Verein ist eine besonders erlauchte Abteilung des Deutschen Richterbundes; er vertritt 300 Bundesrichter und Bundesanwälte, die beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe arbeiten oder gearbeitet haben. Das ist das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafverfahren, bei dem auch die Generalbundesanwaltschaft angesiedelt ist. Nach Tombrinks Worten hat sein Verein nie zuvor eine Pressemitteilung verfasst. Das verleiht der ersten noch mehr Gewicht, und die Premiere hat es in sich. Die höchstrangigen Juristen fordern, das Vorgehen des Justizministers zu überprüfen. „Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof betrachtet die politische Einflussnahme auf das laufende Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen öffentlicher Bekanntgabe von Staatsgeheimnissen mit großer Sorge. Er sieht darin schwerwiegende Gefahren für den Rechtsstaat.“

Zwar wird Justizminister Heiko Maas namentlich nicht erwähnt. Aber die Bundesrichter und Bundesanwälte treibt die Sorge um, dass Maas seine Kompetenzen überschritten, eine rechtswidrige Weisung erteilt und sich möglicherweise sogar der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben könnte. Sie bescheinigen dem umstrittenen Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats, dass es „den Vorgaben des Gesetzes entspricht“.

Hat Maas Strafvereitelung im Amt begangen?

Die Argumentation ist juristisch-vorsichtig, die Schlussfolgerungen sind hart. Die Pressemitteilungen von Justizministerium und Generalbundesanwaltschaft ergeben aus Sicht des BGH-Richtervereins „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts“. Es sei der Eindruck entstanden, „dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme“, schreiben die Juristen. „Derartige Eingriffe bewirken – möglicherweise gewollt –, dass klärungsbedürftige Fragen, die immerhin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffen, von der Rechtssprechung ferngehalten und damit den unabhängigen Gerichtsbarkeit entzogen werden“, stellen sie fest.

Das Justizministerium betonte am Mittwoch, es habe weder in der Vergangenheit noch in diesem Fall Weisungen an den Generalbundesanwalt erteilt. Über das weitere Ermittlungsverfahren entscheide dessen Behörde in eigener Zuständigkeit. Mit diesen Aussagen konfrontiert, sagte der Bundesrichter Tombrink: „Einer lügt. Entweder sagt der Generalbundesanwalt die Unwahrheit oder das Ministerium. Warum sollte der Generalbundesanwalt so etwas frei erfinden?“