Neben der Bahn fechten auch der Naturschutzbund, das Land und die Schutzgemeinschaft Filder das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an. Land und Bahn verfolgen eine Doppelstrategie.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zur S-21-Baugenehmigung im Abschnitt am Flughafen scheint so gut wie keinen der Verfahrensbeteiligten zufrieden zu stellen. Neben der Deutschen Bahn (die StZ berichtete) haben auch die beiden Kläger – der Naturschutzbund (Nabu) Stuttgart und die Schutzgemeinschaft Filder – sowie das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart, Revision eingelegt. Die entsprechenden Schreiben sind am vergangenen Freitag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingegangen, erklärt eine Gerichtssprecher auf Anfrage.

 

Schutzgemeinschaft setzt weiter auf Panoramastrecke

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), gegen das sich die Klage des Nabu und der Schutzgemeinschaft Filder gerichtet hat, verzichtet hingegen auf Rechtsmittel. Bahn und Land sind in dem Verfahren sogenannte Beigeladene. Das RP belässt es bei der Feststellung, man habe „fristwahrend Revision eingelegt“. Zu den Beweggründen will die Behörde nichts sagen: „Die Begründung gegenüber dem Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“ Etwas offener zeigt sich da die Schutzgemeinschaft Filder. Deren Vorsitzender Steffen Siegel sagte bei der jüngsten Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21, es gebe „neben den völlig unerklärlichen inhaltlichen, bahntechnischen und sicherheitstechnischen Fehlbewertungen des VGH“ ein entscheidendes Argument, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Sei das VGH-Urteil einmal rechtskräftig, könnte die Schutzgemeinschaft im eben erst angelaufenen Genehmigungsverfahren für den Ausbau der S-Bahnstation am Flughafen für die Gäubahnzüge „gar nicht mehr unsere wichtige Forderung nach Belassung der Gäubahn auf der Panoramastrecke einbringen, die Gäubahnführung über den Flughafen gälte als unumstößlich“, sagte Siegel. Daher habe man sich „nach schwierigen internen Diskussionen dazu durchgerungen, Revision einzulegen“. Da das aber nicht ganz billig sei, verband Siegel seine Demo-Rede mit einem Spendenaufruf.

Warten auf das Bundesverwaltungsgericht

Der VGH hatte im Dezember die vom Eisenbahn-Bundesamt erteilte Baugenehmigung kassiert. Diese betrifft zum einen den S-21-Abschnitt am Flughafen und zum anderen die südliche Ortsumgehungsstraße von Plieningen. Für das Straßenprojekte mahnte das Gericht weitere Abwägungen an. Bahn und Land versuchen nun neben der Revision den Verfahrensfehler in einem ergänzende Verfahren aus der Welt zu schaffen. Hatte sich die Bahn noch direkt nach dem Urteilsspruch zuversichtlich gezeigt, gleichwohl alsbald mit den Arbeiten beginnen zu können, hat das Gericht mittlerweile dem einen Riegel vorgeschoben. Der sogenannte Sofortvollzug, den der VGH im Februar 2017 noch bestätigte, setzte das Gericht außer Kraft. Die Bahn kann also nicht bauen. Mit der Revision muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern.