Manch ein Ganove wird ungestraft davon kommen, Scheidungen fallen ganz aus: Deutsche Gerichte urteilen derzeit nur noch auf Sparflamme.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof ist fest gewillt, die Sache durchzuziehen. Am Donnerstag nach den Osterferien hat der 4. Strafsenat einen Prozess terminiert, der die Öffentlichkeit schon mehrfach erregt hat. Zum zweiten mal muss das Gericht über den Berliner Raserfall verhandeln, bei dem zwei junge Sportwagenfahrer im Februar 2016 durch rücksichtslose Unvernunft einen Menschen töteten, und dafür von der ersten Instanz wegen Mordes verurteilt wurden. Zuhörer müssen sich anmelden, die Zahl der Besucherplätze sei „auf ein Minimum beschränkt“, teilt der BGH mit. Ein paar hundert Kilometer weiter würde das Landgericht Duisburg in einem andere publikumsträchtigen Verfahren gerne die Segel streichen. Das Gericht hat angeregt, das Loveparade-Verfahren ohne Urteil einzustellen. Im Juli droht die Verjährung, bis dahin sei coronabedingt kein Urteil möglich. Zwei prominente Fälle, die zeigen, wie es in der Justiz gerade zugeht: uneinheitlich.

 

Ohne mündliche Verhandlung geht es einfacher

Die Obergerichte haben dabei einen gewissen Vorteil. Hier werden viele Entscheidungen im Beschlussverfahren getroffen, das bedeutet ohne mündliche Verhandlung. Aktenstudium und das Abfassen von Entscheidungen funktionieren auch in Heimarbeit, zudem helfen moderne Kommunikationsmethoden. Im Großen und Ganzen laufe es gut, sagt Matthias Merz vom Oberlandesgericht in Stuttgart. Die großen Staatsschutzverfahren werden aber auch unterschiedlich behandelt. Der 5. Strafsenat verhandele in Stammheim den möglichen Terroranschlag auf die Eislaufbahn in Karlsruhe weiter, der 3. Strafsenat hat in einem PKK-Verfahren die neuen Möglichkeiten zur Verfahrensunterbrechung genutzt, die der Bundesgesetzgeber geschaffen hat.

Vor allem in Strafverfahren ist in der Regel Eile geboten. Wird länger als drei bis vier Wochen pausiert, muss man erneut ganz von vorne beginnen. Diese Fristen sind nicht zu halten, wenn immer wieder Gerichtsmitarbeiter, Anwälte oder Verfahrensbeteiligte in Quarantäne müssen. Künftig sind daher Unterbrechungen bis zu drei Monaten und zehn Tagen möglich. Ob sie auch genutzt werden entscheidet jedes Gericht für sich. Die richterliche Unabhängigkeit machts möglich.

Haftsachen werden verhandelt

An der Basis, wo die meisten Fälle ihren Anfang nehmen, ist das mit der kontaktlosen Heimarbeit oft nicht so einfach. Das Stuttgarter Amtsgericht ist im Notbetrieb, verhandelt werden noch Führerschein-, vor allem aber Haftsachen. Darauf haben sich die Strafrichter freiwillig geeinigt. „Weniger als fünf Prozent der normalen Fallzahlen“ würden derzeit aufgerufen, sagt Sprecherin Monika Rudolph. Wie und wann es weitergehe werde frühestens nach Ostern entschieden.

Bei den Zivilgerichten ist der Stillstand noch größer. „Da geht seit Wochen gar nichts“, sagt Andreas Lang, Rechtsanwalt aus Sindelfingen. Der auf Zivil- und Insolvenzrecht spezialisierte Jurist hat die Gerichte schon vor Corona unter der Last der Dieselverfahren ächzen gesehen, nun fürchtet er eine „brutale Überforderung“ der Zivilgerichte, wenn die Maschinerie wieder anläuft. Zumal eine schrittweise Wiederaufnahme der Prozesse pfeilgerade in die Sommerferien hineinlaufe.

Erhebliche Rückstaus gibt es auch bei den Verwaltungsgerichten. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat erst einmal alle Verhandlungen vertagt, in Würzburg sollen Anträge nicht mehr persönlich, sondern nur noch per Post abgegeben werden. Zu dem was aufzuarbeiten ist, kommt neues hinzu: in der Regel sind es die Verwaltungsgerichte, die sich zuerst mit juristischem Widerstand gegen die zahlreichen Coronaschutzverordnungen befassen werden müssen.

Im Klartext bedeutet dies: manch ein Rechtssuchender bekommt in diesen Tagen nicht, was er begehrt, und manch ein Ganove wird für seine Taten nicht so bestraft werden, wie dies eigentlich sein sollte. Und noch etwas fällt im Augenblick weg: „Scheidungstermine gibt es in den nächsten Wochen nicht“, sagt Viola Drobik, die am Stuttgarter Amtsgericht für Familiensachen zuständig ist. Verfahren werden zwar betrieben, aber langsamer – und Vorrang haben in jedem Fall Entscheidungen zum Kindeswohl und Gewaltschutz-Angelegenheiten. Da immerhin hat die Familienrichterin eine gute Nachricht: Trotz Kontaktsperre, Schulschließung und anderen Einschränkungen haben Fälle häuslicher Gewalt nicht zugenommen.