Innenminister Strobl investiert in zusätzliche Auswerteplätze für sicher gestellte Daten. Die Million stammt aus Geldern der Vermögensabschöpfung. Innenministerkonferenz: Ohne Vorratsdatenspeicherung geht es nicht.

Stuttgart - Solange Kinderpornografie nicht durch den Zugriff auf Internetverbindungen aufgedeckt werden darf, setzt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) auf mehr Schlagkraft der klassischen polizeilichen Ermittlungsarbeit. Deshalb will er die Auswertung von sichergestelltem Material voranbringen: „Mit einer zusätzlichen Million Euro aus Geldern der Vermögensabschöpfung werden ab sofort zusätzliche Auswerteplätze bei den Kriminalinspektionen eingerichtet und Mittel für Speicherkapazitäten und Ermittlungsmaßnahmen bereitgestellt“, sagte er unserer Zeitung. Er werde alles daransetzen, die Polizisten durch Technik zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen.

 

Baden-Württembergs Polizei verfüge bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern über bewährte organisatorische Strukturen, so der CDU-Politiker. Er nannte dabei vor allem die Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ beim Landeskriminalamt sowie die spezialisierten Kriminalinspektionen bei den regionalen Polizeipräsidien. Die beim Landeskriminalamt eingerichtete Ansprechstelle Kinderpornografie bestehe bereits seit den 90-er Jahren. Das Expertenteam führe selbst Ermittlungen durch, stehe aber zugleich auch den regionalen Polizeipräsidien als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem gingen Ermittler auf sogenannte virtuelle Streifen im Netz und führten anlassunabhängige Internetrecherchen durch.

Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung

Allerdings reichten Technik und Geld allein nicht aus. Strobl: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass unsere Ermittlungskompetenz nicht leerläuft, sondern wir auch tatsächlich an die Täter herankommen.“ Er bekräftigte deshalb den Beschluss der jüngsten Innenministerkonferenz, die sich am Freitag in Erfurt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Dabei werden Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass die Ermittler später darauf zugreifen können. Dieses Instrument ist politisch jedoch hoch umstritten und wegen anhängiger Klagen rechtlich noch nicht abgesegnet. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte am Freitag in Erfurt, von einem in den nächsten Monaten zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwarte er sich „Spielräume“.

Strobl sagte, die Vorratsdatenspeicherung könne nach Auffassung aller Fachleute wesentlich zur erfolgreichen Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet beitragen. Weil in Deutschland die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten derzeit nicht durchgesetzt werde, könnten viele Verdachtsfälle von Kinder- und Jugendpornografie keinem konkreten Internetanschluss mehr zugeordnet werden. Die IP-Adresse im Netz sei häufig aber die einzige Möglichkeit, um einen Täter zu überführen. Strobl: „Es kann nicht sein, dass den Ermittlerinnen und Ermittlern, die in solchen Fällen zur Überführung von Tätern und Unterstützern im Hintergrund beitragen könnten, die Hände gebunden sind. Deshalb haben wir uns als Innenministerkonferenz dafür ausgesprochen, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, wie dieses Hindernis beseitigt werden kann.“