Ein Mitarbeiter der kanadischen Münzprägeanstalt Royal Canadian Mint in Ottawa hat unbemerkt Gold im Wert von 165.000 Dollar mitgehen lassen – in seinem Rektum.

Ottawa - Es mutet an wie eine menschliche Version von Grimms Märchen über den Goldesel, der Taler spuckt und auch aus seinem hinteren Ende fallen ließ. Ein Richter in Kanadas Hauptstadt Ottawa musste klären, wie es einem Angestellten der staatlichen Prägeanstalt wohl gelingen konnte, Goldstücke unbemerkt aus seiner hoch gesicherten Arbeitsstätte herauszuschmuggeln. Die Beweisaufnahme überzeugte ihn, dass der Dieb ein Versteck benutzte, das anatomisch korrekt Rektum heißt. Offenbar versteckte er das Edelmetall in seinem Enddarm.

 

Richter Peter Doody jedenfalls kam zu dem Schluss, dass der 35 Jahre alte Angeklagte wohl diesen Weg gewählt haben muss. Zwar werden viele Bereiche der Münzanstalt mit Video überwacht, nicht aber der Umkleideraum. In seinem Schließfach fanden die Ermittler Vaseline und Latex-Handschuhe, „die benutzt worden sein könnten, die Goldpucks in sein Rektum einzuführen“, stellte der Richter fest. Insgesamt soll der Angeklagte Leston Lawrence, der von Sommer 2008 bis März 2015 in der Royal Canadian Mint in Ottawa arbeitete, auf diese Weise 22 als „Goldpucks“ beschriebene Gold im Wert von insgesamt 165 000 Dollar (umgerechnet rund 115 000 Euro) aus der Prägeanstalt geschmuggelt haben.

Für die Münzprägeanstalt ist die Sache hochpeinlich

Der „rektale Golddiebstahl“, wie der „Ottawa Citizen“ ihn beschreibt, amüsiert und unterhält seit Monaten die Leser der Zeitung und wurde sogar zum Thema in US-amerikanischen Shows am späten Abend. Weniger amüsiert ist die Royal Canadian Mint. Für sie ist die Geschichte nicht nur anrüchig, sondern äußerst peinlich. Denn die Münzanstalt bemerkte den Diebstahl nicht, sondern wurde erst durch Ermittlungen der Bundespolizei RCMP darauf aufmerksam gemacht, dass Gold aus ihren Beständen verschwand.

Laut Anklage hatte der Angeklagte im Februar 2015 in Ottawa Gold an einen Goldaufkäufer in einem Einkaufszentrum in Ottawa verkauft und dafür zwei Schecks über jeweils etwas unter 8000 Dollar erhalten. Als die Angestellte der Bank, bei der er den Scheck dann einlöste, erfuhr, dass diese aus einem Goldverkauf stammten und der Kunde bei der Königlichen Münze arbeitete, informierte sie die Bundespolizei. Diese nahm Ermittlungen auf. In einem Schließfach des Kunden wurden dann vier weitere Goldstücke gefunden. Die Polizei stellte zudem fest, dass Lawrence insgesamt 18 Goldstücke verkauft hatte.

Die Nuggets wogen zwischen 192 und 264 Gramm

Leicht waren die Nuggets, die wegen ihrer Form als „Puck“ oder „Mini-Muffin“ beschrieben werden, nicht. Sie wogen zwischen 192 und 264 Gramm. Lawrence hatte die Aufgabe, Gold, das die Münzanstalt aufkaufte – Schmuck, Münzen oder Goldbarren – einzuschmelzen und andere Metalle aus dem flüssigen Gold zu entfernen, bis das geschmolzene Gold einen Reinheitsgrad von 99,5 Prozent hatte. Danach schöpfte er das Gold mit einer Kelle ab und ließ es erkalten.

Einige dieser durch die Form der Schöpfkelle puckförmig gewordenen Goldstücke liess er nach Überzeugung des Richters unbemerkt mitgehen. Zwar schlugen die Metalldetektoren in den Schleusen an, die er beim Verlassen der Münzanstalt passieren musste. Aber beim Abtasten wurde nichts gefunden und die mit der Hand bedienten Detektoren gaben kein Alarmsignal. So konnte er unbehelligt seinen Arbeitsplatz verlassen.

Das Einführen des Goldstücks durch den After in den Darm wurde getestet

Bei keinem Bediensteten schlugen die Metalldetektoren der Schleusen so häufig an wie bei Lawrence, ergaben die Ermittlungen. Auch dies bestätigte den Richter in seiner Überzeugung, dass der Angeklagte Gold in seinem Rektum versteckt haben muss. Das Einführen des Goldstücks durch den After in den Darm wurde sogar an einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes getestet, berichtet der Reporter des „Ottawa Citizen“.

Diese Woche sollte Lawrence eigentlich das Strafmaß für seinen Diebstahl erfahren. Aber der Richter verschob die Festlegung der Strafe. Denn Lawrence will versuchen, der Münzanstalt den Schaden zu ersetzen, den er angerichtet hat. Davon erhofft er sich wohl auf eine mildere Strafe. Weitere Gerichtstermine, bei denen Lawrence berichten soll, welche Fortschritte er bei der Rückzahlung des illegalen Gewinns gemacht hat, sind für Mitte Dezember und Ende Januar angesetzt.