Der Stuttgarter Autobauer Daimler prüft offenbar Extrabereiche in Kantinen, wo geimpfte und genesene Mitarbeiter ohne Corona-Schutzvorgaben essen können.

Stuttgart - Der Autobauer Daimler prüft im Kampf gegen Corona separate Kantinenbereiche für geimpfte und genesene Mitarbeiter. „Wir planen ein ähnliches Sitzmodell und prüfen derzeit, inwiefern wir das in den Kantinen an unseren Standorten umsetzen können“, teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage zu Berichten über entsprechende Modelle in anderen Unternehmen mit. „Wir setzen weiterhin alles daran, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“

 

Zuvor hatte die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine Umfrage berichtet, dass einige Firmen in Nordrhein-Westfalen geimpften und von Corona genesenen Beschäftigten eigene Kantinenbereiche oder eigene Cafeterias anbieten. In diesen Sonderbereichen dürften Beschäftigte ohne Schutzvorgaben zusammensitzen, während diejenigen, die sich nicht impfen lassen oder keine Auskunft darüber geben, weiter mit Abstandsregeln, Masken oder Trennwänden leben müssten. Der Bayer-Konzern spricht demnach von mehreren Pilotprojekten.

Keine Kantinenpläne bei Bosch

Während Daimler ein ähnliches Modell prüft, spielt es für andere Firmen im Südwesten keine Rolle. Überlegungen für getrennte Kantinenbereiche gebe es derzeit nicht, sagte ein Sprecher vom Technologiekonzern Bosch. „Bei uns gelten für alle Mitarbeiter an allen Standorten umfassende Schutzmaßnahmen.“ Weil viele Mitarbeiter weiterhin im Homeoffice arbeiten, halte sich der Andrang in Grenzen.

Seit Juni können die Beschäftigten auch Kantinenessen „to go“ mitnehmen. Beim Autobauer Porsche wird laut einer Sprecherin „in den Kantinen Stand heute nicht zwischen ungeimpften und geimpften oder genesenen Mitarbeitern“ unterschieden.

Der Arbeitgeberverband Südwestmetall sieht zwar mögliche Vorteile für Firmen durch getrennte Kantinenbereiche, wenn die Abstandsregel teilweise wegfalle, sagte ein Sprecher. Man sehe aber „keine absolut sichere datenschutzrechtliche Grundlage“, da Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten nicht abfragen dürfen.