Die Schelte von Bildungsministerin Wanka gegen die AfD ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe.

Karlsruhe - Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Forderung nach einer „Roten Karte“ für die Partei habe sie das Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Anlass für Wankas Vorstoß war ein Demonstrationsaufruf der AfD während der Flüchtlingskrise im November 2015 unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“. (2 BvE 1/16)

 

Sachlich gegen Vorwürfe wehren

Ein „Recht auf Gegenschlag“ in der Art, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, bestehe nicht, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

Die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.