Der KSC sieht das Vertrauen zu Lagardère seit längerer Zeit als gestört und kündigte deshalb die Verträge mit dem Sportvermarkter. Lagardère klagte dagegen und bekam Recht. Dem KSC droht nun eine Schadenersatzforderung.

Karlsruhe - Dem Karlsruher SC droht nach einer Niederlage im Rechtsstreit mit dem Sportvermarkter Lagardère eine Schadenersatzforderung. Das Landgericht Karlsruhe erklärte am Freitag die zweifache Kündigung eines Vermarktungsvertrages durch den KSC für unwirksam und gab damit einer Klage von Lagardère recht. „Der KSC muss zudem mögliche Schäden ersetzen, wobei bislang kein konkreter Betrag eingeklagt wurde“, teilte das Gericht mit.

 

Der Fußball-Zweitligist arbeitete ab Ende 2016 mit Lagardère zusammen, um neue Sponsoren zu gewinnen. Im März 2019 kündigte der KSC dem Vermarkter, weil das nötige Vertrauensverhältnis nicht mehr bestehe. Daraufhin warf Lagardère dem KSC Vertragsbruch vor. Anschließend kündigte der KSC erneut, da er nun eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar empfand. Dagegen klagte Lagardère.

Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.