Ab 1. Januar gilt die Bon-Pflicht für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Ein Bäcker aus dem Münsterland protestiert gegen das neue Gesetz mit einem Foto von einem großen Papierhaufen.

Münsterland - Ab dem kommenden Jahr gibt es nicht nur im Einzelhandel, sondern auch bei Bäcker, Friseur oder in der Eisdiele Kassenbons. Durch das Kassengesetz 2020, das ab dem 1. Januar in Kraft tritt, soll Steuerhinterziehung erschwert werden. Das gilt für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten.

 

Der Aufschrei gegen den Bon-Zwang war groß. Besonders eindrücklich in Szene setzte dies Michael Tenk von der Bäckerei Tenk-Bonkamp aus dem Münsterland und zeigte so, wie viel Müll dadurch entsteht.

Laut Tenk wurden in zwei Tagen all diese gedruckten Kassenzettel von den Kunden nicht mitgenommen und vor dem Tresen liegen gelassen. Rund 500 Stück sind dabei zusammengekommen. Danach habe er aufgehört, weil er „seinen Kindern eine nicht noch schlechtere Erde hinterlassen möchte“. Die Bedenken wegen der Umweltbelastung sind angebracht: Laut einer Hochrechnung des Handelsverbands würde die Menge der ausgedruckten Bons eine Länge von zwei Millionen Kilometern erreichen. Das wäre genug, um 50 Mal den Äquator zu umrunden.

Lesen Sie hier: Darum gehören Kassenbons nicht ins Altpapier

Tenk, der die Bäckerei in vierter Generation führt, denkt bei den Kassenbons aber auch an seine Angestellten, die das mit Bisphenol A beschichtete Thermopapier immer wieder in die Hand nehmen müssten. Laut Umweltschutzorganisation Bund kann die Chemikalie die Fruchtbarkeit schädigen und zu Verhaltensstörungen führen. Zudem entstehen kleinen Betrieben dadurch weitere Kosten. Tenk rechne mit bis zu 1000 Euro pro Jahr für Bon-Papier, sagte er gegenüber Stern.de.

Laut Kassengesetz sind Bons in Papierform allerdings nicht vorgeschrieben. Diese können auch elektronisch, etwa per Mail, verschickt werden. Doch auch das stellt kleinere Betriebe vor eine nicht minder große Herausforderung.