Der Prozess um den Tod einer 22-Jährigen aus dem Rems-Murr-Kreis endet am heutigen Montag. Die beiden Verteidiger fordern zehn Jahre Haft für ihren Mandanten. Am Nachmittag soll das Urteil fallen.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Backnang/Stuttgart - Der Prozess um den gewaltsamen Tod der jungen Backnangerin Katharina K. steht kurz vor dem Abschluss. Vor dem Landgericht Stuttgart haben die beiden Verteidiger am Montagmittag auf Totschlag plädiert. Sie schlugen als Strafe zehn Jahre Haft für den 27-jährigen Angeklagten Daniel E. vor. Das Urteil soll um 15.45 Uhr verkündet werden.

 

Daniel E. hat zugegeben, seine 22 Jahre alte Ex-Freundin in ihrer Wohnung in Backnang-Strümpfelbach erwürgt zu haben. Beide Verteidiger stellten die Ereignisse, die am 9. November zum Tod der zweifachen Mutter führten, als spontan dar. Dafür spreche das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat.

Mord an Katharina K. aus Backnang: Urteil wird heute fallen

Der junge Mann auf der Anklagebank folgte den Worten seiner Anwälte reglos, den Blick starr nach vorn gerichtet. Nur als Raich das Beseitigen der Leiche schilderte, begann er, nervös unter dem Tisch seine Hände zu kneten. Ein kurzer Augenblick nur, in dem die Fassade bröckelte. Schließlich ergriff Daniel E. auch selbst das Wort. Er versuchte, sich bei den Hinterbliebenen von Katharina K. zu entschuldigen: „Am liebsten würde ich Katharinas Leben gegen meines eintauschen, aber das ist nicht möglich“, sagte er. Er habe den Geschwistern und dem Vater des Opfers auch einen Brief geschrieben – „aber ich hatte den Eindruck, dass das nicht gewünscht war.“

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Daniel E. war Ende 2018 von einer anderen Kammer des Landgerichts Stuttgart wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest. Daniel E. war in Revision gegangen – erfolgreich, denn der Bundesgerichtshof stellte einen Formfehler im Stuttgarter Urteil fest. Die Richter waren in ihrem Urteil von einem anderen Motiv ausgegangen als die Anklageschrift. Darauf hätten sie vorher hinweisen müssen, damit Daniel E. hätte angemessen verteidigt werden können.