Opfer von Pädophilie haben es schon länger gefordert: Nun hat Papst Franziskus dem kanonischen Recht einen Artikel hinzugefügt, der sich explizit mit sexuellen Missbrauchsverbrechen durch Geistliche befasst.

Rom - Die katholische Kirche hat am Dienstag explizit einen Artikel gegen Kindesmissbrauch von Priestern ins Kirchenrecht aufgenommen. Papst Franziskus fügte dem kanonischen Recht eine entsprechende Regelung gegen sexuelle Missbrauchsverbrechen an Minderjährigen durch Geistliche hinzu, wie der Vatikan am Dienstag bekannt gab. Die Ergänzung war seit langem von Pädophilie-Opfern gefordert worden.

 

Der Vatikan präsentierte am Dienstag eine umfassende Überarbeitung eines der sieben Bücher seines kanonischen Rechts von 1983, das die Strafen der katholischen Kirche enthält. Die Änderungen treten im Dezember in Kraft.

Bezug auf das sechste Gebot

Der bisherige Kodex des Kirchenrechts sieht die Bestrafung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker unter der einfachen Überschrift des Verstoßes gegen das sechste Gebot der Bibel (“Du sollst nicht ehebrechen“) vor. Diese Formulierung, die sich auf die Nichteinhaltung des Zölibats bezieht, wurde angesichts der Vielzahl der Pädophilie-Skandale in der katholischen Kirche als veraltet und unklar in Bezug auf das Zivilrecht angesehen.