Die sogenannte Restschuldbefreiung sieht vor, dass ein Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von seiner Schuldenlast befreit werden kann, wenn er diese nicht begleichen kann. Doch im Fall Schlecker greift diese Regelung nicht.

Chefredaktion: Anne Guhlich (agu)

Stuttgart - Dem ehemaligen Firmenpatriarchen Anton Schlecker (73) werden seine Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro nicht erlassen. Nach Informationen unserer Zeitung hat Schlecker den Antrag auf die sogenannte Restschuldbefreiung selbst zurückgezogen. Diese sieht vor, dass ein Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von seinen Schulden befreit werden kann, wenn er diese nicht begleichen kann.

 

Nach Recherchen unserer Zeitung hat Schlecker den Antrag zurückgezogen, um seinen Gläubigern zuvorzukommen. Denn einige von ihnen hatten vor, ihrerseits dagegen vorzugehen, dass Schlecker künftig als schuldenfreier Mann lebt. Dies ist möglich, da Schlecker im November wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden ist. Das Gesetz sieht vor, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ein Schuldner wegen einer Bankrottstraftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Anton Schlecker hat fast 23 000 Gläubiger

Dazu genügt es, dass ein einziger Gläubiger einen sogenannten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Zur Erinnerung: Schlecker hat insgesamt fast 23 000 Gläubiger. Für Schlecker bedeutet der Schritt, dass er kein Vermögen mehr aufbauen kann, sondern künftig alle zwei Jahre seine Vermögenswerte offenlegen muss, um darzulegen, dass er die Forderungen der Gläubiger nicht erfüllen kann.

Ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass Schlecker den Antrag zurückgenommen hat. Die Anwälte der Familie wollten dies nicht kommentieren.

Außerdem im Video: Wie blickt eine ehemalige Schleckerfrau auf den Fall? Was fordert sie von Anton Schlecker?