Vor dem Landgericht in Ulm ist um die privat gebaute Stützmauer in Albershausen weitergestritten worden. Klar ist aber weiterhin nur, dass eine gütliche Einigung in weiter Ferne liegt.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Albershausen - Landgericht Ulm, Zivilkammer, in Saal 213 beginnt die nächste Runde im Streit zwischen einem Ehepaar aus Albershausen und der Gemeinde, vertreten durch ihren Bürgermeister Jochen Bidlingmaier. Die Gemeinde ist die Beklagte; das Ehepaar will erzwingen, dass eine Abrissverfügung für eine 30 Meter lange, mehr als vier Meter hohe Stützmauer aus Natursteinen an der Grenze seines Wohnhauses für nichtig erklärt wird. Die Mauer ist vor rund sechs Jahren im Schnelltempo gebaut worden – mit Einvernehmen und Ermutigung des Bürgermeisters Bidlingmaier, machen die Kläger geltend. Dieser kontert mit verhaltener Stimme und unter vielen Gedächtnisvorbehalten: diese Mauer, so hoch und in all ihrer Wucht, also, die habe er so nicht befürwortet.

 

Die Ulmer Zivilrichterin fragt nun, was auch schon das Verwaltungsgericht Stuttgart und den Petitionsausschuss des Landtags interessiert hat: „Wurde über die Höhe gesprochen?“ Oder auch, schon mit Blick auf eine vielleicht gütliche Einigung: „Wen stört eigentlich diese Mauer und warum?“

Landratsamt verhängt Baustopp, verfügt aber keinen Abriss

Nun, antwortet Bidlingmaier, den Nachbarn der Klägerfamilie zum Beispiel. Wegen dessen Protesten habe das Landratsamt Göppingen am 20. Mai 2011 auch einen Baustopp verhängt, der bis heute gilt. Ach, sagt die Richterin, der Baustopp sei gar nicht von der Gemeinde verhängt worden? „Das war mir jetzt nicht so klar.“ Ein Großteil der Mauer steht auf einer als Straßengrundstück ausgewiesenen Fläche der Gemeinde. Wie viel genau, ist unklar. Die Zahl von 100 Quadratmetern wird in der Ulmer Verhandlung genannt. Zwar verhängte das Landratsamt den Baustopp, verlangte aber nicht, wie jetzt die Gemeinde, den Abriss des Bauwerks. Der Anwalt der Gemeinde wird später, als der Abend die Stadt Ulm schon in tiefes Dunkel gehüllt hat, deutlicher: „Der Rat der Gemeinde ist dafür, dass die Mauer wegkommt, weil sie ein Schandfleck ist nach Meinung vieler Bürger.“

Für 50 Euro pro Quadratmeter – insgesamt 5000 Euro – hätte die Familie den Mauergrund kaufen können, erinnert Bürgermeister Bidlingmaier. Plus Vermessungskosten in Höhe von 2000 bis 3000 Euro. So lautete ein Albershausener Gemeinderatsbeschluss vom April 2011, als die Steinwand noch lediglich ein Plan war. Aber dann hätten die Bauherren nur die Hälfte der Vermessungskosten zahlen wollen. Und dann hätten sie auch einen anderen Notar als den von der Gemeinde vorgeschlagenen verlangt. Und dann hätten sie Anfang Mai 2011 einfach gebaut, ohne notariellen Kaufvertrag. Alles nur, weil der Bürgermeister stets seine Zustimmung gegeben habe und im Vertrauen auf dessen Wort, macht das Ehepaar vor Gericht geltend. Bidlingmaier wirkt betreten. Er habe den Baustart besichtigt. „Ich hab’ sie definitiv nicht daran gehindert“, gibt der Bürgermeister zu.

Auch die Debatte vor dem Richtertisch bleibt ohne Ergebnis

Sie verstehe, sagt die Richterin. „Sie sitzen so ein bisschen zwischen den Stühlen. Sie wollten vermitteln, und jetzt werden Sie von allen Seiten angegriffen.“ Sie meint nicht nur die Kläger, auch Gemeinderatsmitglieder, die Härte fordern, und die Nachbarn. Die Stimmung in Albershausen ist vergiftet. Der Anwalt des Ehepaars erwähnt „Reifenstechereien“.

Die Richterin duldet, dass die Streitparteien zum Ende der Verhandlung vor ihrem Richtertisch stehend weiterdebattieren. Der Ton wird schärfer, die Kläger prangern fortdauernde „Lügen“ des Bürgermeisters an. Zunehmend aussichtslos klingen die Gütevorschläge der Kammervorsitzenden: die Mauer stehen lassen und den Kaufvertrag von 2011 in die Tat umsetzen. Aber dann, so der Klägeranwalt, müsse die Gemeinde die Gerichtskosten übernehmen. Und den Fertigbau der Mauer dulden. Der Anwalt der Gemeinde schüttelt den Kopf. Die Richterin kündigt an, ihren Vergleich in ein Schriftstück zu gießen. Falls man sich nicht einige, „kann ich nicht sagen, wie mein Urteil ausfällt“.