Das müssen Sie über das Ende der Entschädigungszahlungen bei quarantänebedingten Verdienstausfällen für Ungeimpfte wissen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer ungeimpft ist und aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss damit rechnen, dass der Antrag auf Entschädigung für den Verdienstausfall abgelehnt wird. Dies teilte das Sozialministerium von Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung am 02.09.2021 mit. Grundlage für diese Entscheidung ist das Infektionsschutzgesetz.

 

Dort heißt es in § 56 Abs. 1 Satz 3: „Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“

Sprich, wenn die häusliche Absonderung durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können, muss das Land den Verdienstausfall nicht mehr erstatten. Das gilt auch, wenn sich Arbeitnehmer aufgrund von einer vermeidbaren Reise ins Ausland in Quarantäne befinden. Also etwa, weil sie im Urlaub in ein Virusvariantengebiet gereist sind.

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Müssen Geimpfte nicht in Quarantäne?

Doch, auch Geimpfte müssen in Quarantäne , wenn sie selbst positiv getestet werden. Da die Absonderung in diesem Fall jedoch nicht durch eine Schutzimpfung vermieden werden konnte, besteht der Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auch weiterhin. Anders sieht es aus, wenn man trotz Impfung eine vermeidbare Reise (Urlaub) in ein Virusvariantengebiet unternimmt und sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben muss.

Als Kontaktpersonen müssen Geimpfte jedoch nur noch in seltenen Fällen in Quarantäne. Zum Beispiel, wenn man Kontakt zu einer Person hatte, die sich mit einer in Deutschland wenig verbreiteten, besorgniserregenden Variante infiziert hat. Weitere Informationen zu den Quarantäneregeln für Geimpfte finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.

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