Sie haben immer noch keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten? Das können Sie jetzt tun.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Wahlbenachrichtigung wird etwa 4 bis 6 Wochen vor einer anstehenden Wahl von den Gemeindebehörden versendet. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müsste die Wahlbenachrichtigung dann aber im Briefkasten gelandet sein. Für die Bundestagswahl war der 5. September der Stichtag. Wer also immer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

 

Einsicht ins Wählerverzeichnis

Ist die Wahlbenachrichtigung nicht angekommen, empfiehlt der Bundeswahlleiter, sich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob man ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl kann man das Wählerverzeichnis der Gemeinde einsehen, um die Angaben zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Für die Bundestagswahl wären das die Tage zwischen dem 06. und 10. September gewesen. Dafür ist es jetzt bereits zu spät. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. Sollten Sie also tatsächlich nicht eingetragen sein, können Sie in diesem Jahr nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie sollten sich daher unbedingt mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, um zu klären, ob sie tatsächlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder die Wahlbenachrichtigung nur verloren ging.

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