Das dreijährige Kind, das bei einer Hundeattacke schwer verletzt wurde, ist im Krankenhaus. Bei dem Tier handelt es sich um einen als gefährlich gelisteten Hund. Auf den Besitzer kommt ein Verfahren zu.

Oberstenfeld - Es ist ein Horrorszenario, das sich am Dienstagabend auf dem Radweg zwischen dem Freibad Oberstenfeld und Beilstein abgespielt hat. Ein dreijähriger Junge ist gegen 22 Uhr mit seiner Familie spazieren gewesen, als er von einem Hund angegriffen und schwer verletzt wurde. Der 25-jährige Besitzer des Vierbeiners war mit dem Rad unterwegs und hatte die 14 Monate alte Mischlingshündin an der Leine. Als Rad und Hund die Fußgänger passierten, riss die Hündin den 25-Jährigen vom Rad und biss unmittelbar dem Kind ins Gesicht.

 

Die Polizei beschlagnahmt den Hund

Der schwer verletzte Dreijährige wurde in eine Klinik gebracht. Die Hündin wurde von der Polizei beschlagnahmt und von Mitarbeitern der Tierrettung Unterland in ein Tierheim gefahren. Die Polizeihundeführerstaffel beim Polizeipräsidium Ludwigsburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Wie es zu dem Unglück kam, ob das Kind etwa auf den Hund zurannte, ist derzeit noch nicht klar, heißt es seitens der Polizei.

Auf den Hundeführer wartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher beziehungsweise schwerer Körperverletzung, erklärt Polizeisprecher Peter Widenhorn auf Nachfrage unserer Zeitung. „Das kommt letztlich auf die Auswirkungen der Verletzungen des Kindes an.“

Polizei ermittelt den Ablauf des Angriffs

Um was für eine Art von Mischlingshund es sich genau handelt, kann die Polizei derzeit ebenfalls nicht sagen. „Wir ermitteln noch“, sagt Widenhorn. Als Kampfhund registriert sei das Tier jedenfalls nicht. Laut Jan Franke, dem Leiter des Einsatzdienstes der Tierrettung Unterland, handelt es sich wohl um einen American-Staffordshire-Terriermix, einen so genannten Listenhund, also einen Hund, der per Gesetz als gefährlich eingestuft wird. Von der Statur her sei das Tier mittelgroß, so Franke: „Etwa wie ein Labrador.“ Wäre es tatsächlich ein Listenhund, hätte er als solcher auch angemeldet werden müssen, heißt es bei der Pressestelle der Polizei. Die Kommunen würden die Überprüfungen aber sehr unterschiedlich handhaben.

Ähnliche Vorfälle in Böblingen und Tuttlingen

Erst im Mai war ein neunjähriges Mädchen in Böblingen von einem ebenfalls angeleinten Hund gebissen worden. Nach der Beißattacke hatte die Hundebesitzerin ihren Weg jedoch fortgesetzt, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Ein ähnlicher Vorfall hatte sich vergangenen November in Tuttlingen ereignet. Ein 13 Jahre altes Mädchen war von einem Hund gebissen worden, den Tierhalter hatte dies jedoch nicht gekümmert. Trotz der tragischen Vorfälle: Eine Häufung von Beißattacken gibt es laut Polizei und Tierrettung Unterland nicht. „Das kommt immer mal wieder vor“, sagen Franke und Widenhorn unisono, und der Mann von der Tierrettung ergänzt: „Da handelt es sich nicht nur um Listenhunde, sondern durchaus auch mal um einen Chihuahua.“

Alle Fakten zu gefährlichen Hunden finden Sie hier.

Hundehalter muss mit Strafverfahren rechnen

Die Tierrettung Unterland ist bei medizinischen Notfällen von Haustieren, bei Fundtieren oder freilaufenden Tieren im Einsatz. Auch für die Polizei werden die Ehrenamtlichen aktiv – zum Beispiel bei Verhaftungen, wenn der Betroffene einen Hund hat. „Den sichern wir dann und bringen ihn ins Tierheim“, so Franke.

Oder eben, wenn es einen Vorfall wie den in Oberstenfeld am Dienstagabend gibt: „Die Hundestaffel der Polizei kann den Hund zwar sichern, aber nicht transportieren. Das machen wir dann.“ Und es sei im Falle des Amstaff-Mixes am Dienstagabend auch „undramatisch“ gewesen. „Wir haben ihn an der Leine ins Auto und dann in einer Hundetransportbox ins Tierheim gebracht.“ Dort werde er jetzt vom Veterinäramt und der Hundestaffel weiter untersucht und und auch tiermedizinisch begutachtet.

Grundsätzlich müsse ein Halter seinen Hund so führen, dass er jederzeit auf ihn einwirken könne, betont der Polizeisprecher Peter Widenhorn. Was auf dem Rad aber eher schwierig sei, wie er einräumt. Laut Straßenverkehrsordnung sei es aber erlaubt, einen Hund an der Leine mit sich zu führen. „Man muss dann eben besonders aufmerksam sein“, sagt auch Jan Franke.