Wegen eines Formfehlers muss der Neuhausener Gemeinderat eine Abstimmung zur Anhebung der Kinderbetreuungssätze wiederholen. Zudem hat sich die Verwaltung mit der Gebührenerhöhung den Ärger der Eltern eingehandelt.

Neuhausen - Groß ist der Unmut in der Gemeinde Neuhausen wegen der jüngst beschlossenen Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren. Laut der Elternbeiräte steigen die Beiträge künftig um bis zu 15 Prozent. Die Eltern hatten unerwartet viel Zeit, um ihrem Ärger Luft zu machen. Denn die erste Abstimmung im kommunalen Gremium am 17. Juni war wegen eines Formfehlers rechtswidrig gewesen, weshalb sie am Freitag, 11. Oktober, wiederholt werden musste. Doch trotz einer von den Eltern organisierten Mahnwache vor dem Rathaus war eine Mehrheit, bestehend aus den Räten der CDU-Fraktion und der Freien Wähler, nicht davon abzubringen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenanhebung erneut zuzustimmen.

 

Beitrag im Amtsblatt abgelehnt

„Können wir uns in Neuhausen noch Kinder leisten?“ Mit dieser provokativen Frage machten die Elternvertreter der Kindertagesstätten gegen die Erhöhung mobil. Allerdings fühlen sie sich ausgebremst. So sei es vom zuständigen Verlag, beziehungsweise der Verwaltung abgelehnt worden, den Aufruf samt Flyer für die Mahnwache im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das empfindet Mario Gerner, einer der Initiatoren, als „diskriminierend“ und einer „Zensur“ gleichend. Die Begründung des Verlags: Das Amtsblatt stehe nicht zu „Propagandazwecken für einzelne Interessengruppen zur Verfügung.“ Das verwundert Gerner und seine Mitstreiter, denn wenige Wochen zuvor habe der verantwortliche Verlag dem Neuhausener Bürgermeister Ingo Hacker eine ganze Seite zugestanden, auf der dieser für seine Wiederwahl geworben habe.

Dem hält Elke Eberle, die Pressesprecherin der Gemeinde Neuhausen, entgegen, die Initiative hätte ihr Anliegen im Anzeigenteil des Amtsblatts durchaus veröffentlichen können. Das habe auch der Rathauschef mit seiner Vorstellung so gehalten. Die Eltern hätten aber „im redaktionellen Teil unter der Rubrik Kindergartennachrichten“ den Aufruf zur Mahnwache platzieren wollen.

Sitzung auf zwei Tage hintereinander verteilt

Dennoch waren am Freitagabend zahlreiche Eltern samt Nachwuchs erschienen, um den Räten ihren Frust bis in den Sitzungssaal mitzugeben. Bei der ersten Abstimmung am Mittwoch, 17. Juli, hatten sie dazu keine Gelegenheit, denn die Verwaltung hatte es versäumt, die Öffentlichkeit zur Sitzung einzuladen. Der Formfehler hatte allerdings auch zur Folge, dass das Votum für die Gebührenerhöhung ungültig war. Der Fehler war der Verwaltung unterlaufen, weil sie angesichts der umfangreichen Tagesordnung die auf Dienstag terminierte Sitzung am Mittwoch fortsetzte.

Das sei „zuvor schon absehbar gewesen“, räumt Elke Eberle ein. Es sei im Vorfeld schlicht vergessen worden, die Öffentlichkeit nicht nur für den Dienstag, sondern auch für den Folgetag einzuladen. Über das Ratsinformationssystem der Gemeinde werde automatisch die Einladung zu einer Sitzung gesetzt. Nicht aber, wenn diese auf zwei Tage verteilt werde.

Beides komme „sehr selten vor“, sagt Peter Keck, der Sprecher des Landratsamts Esslingen: eine Sitzung auf zwei Tage hintereinander zu verteilen, aber auch, eine Abstimmung wiederholen zu müssen, weil vergessen wurde, die Öffentlichkeit herzustellen. Dafür gelten Keck zufolge Fristen, die nicht eingehalten werden könnten, „wenn man für den Folgetag einen Sitzungstermin festsetzt“.

Unverändertes Abstimmungsverhalten

Das neuerliche Votum fiel indes nahezu identisch zum ersten aus. Laut der Elternbeiräte werde beispielsweise eine Familie mit zwei Krippenkindern im Kinderhaus am Egelsee künftig jährlich mit rund 12 200 Euro zur Kasse gebeten. Neuhausens Sprecherin Elke Eberle erklärt, die Gemeinde sei mit der Festsetzung des Stundensatzes für die Betreuung „der Empfehlung der kommunalen Landesverbände“ gefolgt. In der Regelbetreuung und im Waldkindergarten sei sogar eine „starke Reduzierung“ der Gebühren zu verzeichnen, so Eberle.

Einer von der SPD und der Initiative Grüne Liste geforderten, einkommensabhängigen Gebührenordnung konnte die Verwaltung bisher offenbar nichts abgewinnen. Beide Fraktionen hatten gegen eine Anhebung der Sätze gestimmt.