Gegen Kinderlärm auf Spielplätzen und in Kindergärten kann nicht mehr geklagt werden. Nach einer Gesetzesänderung ist das keine Belästigung mehr.

Stuttgart - Die CDU übt sich in ihrer neuen Oppositionsrolle und stellt die neue Regierung, wo sie nur kann. Zumindest was das Anfragewesen im Parlament betrifft; auch wenn es da nicht selten um Nebenschauplätze geht. Jüngst zum Beispiel nahm sich der Parlamentsneuling Felix Schreiner aus Waldshut die im Frühjahr vollzogene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor.

 

Darin war geregelt worden, dass "anlagenbezogener Kinderlärm" künftig zu tolerieren ist. "Es gibt keine geräuschfreien Kinder", hatte der Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) im Bundestag gesagt - und mit der Novelle die Möglichkeit abgestellt, gegen Kindergärten in der Nachbarschaft zu klagen. Oder gegen Kindertageseinrichtungen oder Kinderspielplätze und "ähnliche Einrichtungen". "Die SPD-Landtagsfraktion hat in der Vergangenheit diese begrenzte Privilegierung als nicht ausreichend betrachtet", stellt Schreiner fest. Es dürfe daher vermutet werden, "dass die neue Landesregierung alsbald weiter gehende Regelungen auf Landesebene auf den Weg bringen wird". Was das wohl sein könnte, wollte er aufgezählt bekommen.

Anlagenbezogener Kinderlärm wird geschützt

Nun hat ihm der Umweltminister geantwortet. Franz Untersteller ist Grüner und insofern nicht für die Auslegung früherer Aussagen aus der SPD-Fraktion zuständig. Wohl aber für schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm. Was aber "Geräuscheinwirkungen durch Kinder" nicht mehr sind, jedenfalls wenn sie von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und "ähnlichen Einrichtungen" ausgehen. Denn das ist der "anlagenbezogene Kinderlärm", den das Bundesimmissionsschutzgesetz "im Regelfall" schützt. Das besondere Toleranzgebot für Kinderlärm sieht Untersteller auch für Einrichtungen der Kindertagespflege gegeben, etwa Kinderläden.

Der Garten einer Tagesmutter fällt dagegen eher nicht unter die Rubrik "ähnliche Einrichtungen". "Allerdings ist auch hier die Grundwertung des Gesetzgebers zur erhöhten Toleranz gegenüber Kinderlärm zu berücksichtigen, wenn Nachbarn Lärmbelästigungen geltend machen", schreibt Untersteller weiter.

Solcher Lärm ist nicht anlagen-, sondern verhaltensbezogen und kann dann "Gegenstand landesrechtlicher oder gemeindlicher Regelungen sein", so der Minister, etwa einer Polizeiverordnung. "Die Landesregierung wird die Rechtsentwicklung beobachten", kündigt er an. "Sollten sich Anhaltspunkte für die Notwendigkeit von landesrechtlichen Regelungen ergeben, wird deren Erlass geprüft." Irgendwie schon ziemlich regierungsprofessionell. Ob er aus den Antworten auf seine Anfragen aus Oppositionszeiten gelernt hat?