Das Urteil gegen einen 42-Jährigen, der wegen mehr als einhundert Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde, ist rechtskräftig.

Freiburg - Der Fall des hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen ehemaligen Betreuer von Pfadfindern ist juristisch abgeschlossen. Das Urteil gegen den 42 Jahre alten Mann ist rechtskräftig, wie das Landgericht Freiburg am Montag mitteilte. Keiner der am Prozess Beteiligten habe Rechtsmittel eingelegt. Der frühere Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen bei Freiburg war am 19. Februar zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie zur Zahlung von 18 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Er hatte zugegeben, sich von Januar 2010 bis August 2018 an vier Jungen vergangen zu haben.

 

Die Opfer der Verbrechen waren laut Gericht zum Zeitpunkt der Taten 7 bis 14 Jahre alt. Verurteilt wurde der Mann wegen Kindesmissbrauchs in 124 Fällen. Da von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, hatte das Gericht Sicherungsverwahrung angeordnet (Az.: 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19). Die evangelische Kirche, die den Mann nach einem ersten Verdacht weiter beschäftigt hatte, war nach Bekanntwerden des Falls in die Kritik geraten und hatte Aufklärung versprochen.