Wegen sexuellen Missbrauchs von Internatsschülern muss ein früherer Priester, Religionslehrer, und Ersatz-Vater für sieben Jahre ins Gefängnis.

München - Es fällt schwer, sich Jürgen R. als Benediktiner vorzustellen. Statt eines Habits in gepflegtem Schwarz trägt er ausgewaschene Jeans, statt eines immer perfekt gebügelten Skapulier-Umhangs ein grau-verblichenes Sweatshirt, und zum richtigen Einfädeln des Hosengürtels haben am Morgen weder die Zeit noch die Ruhe gereicht. Und doch: Jürgen R, der schmächtige, 46-Jährige, war einmal Pater Georg“– bis Rom ihn vergangenes Jahr aus dem Priesteramt warf und das Kloster Ettal sich nach zwanzig Jahren von ihm trennte: genauso still wie der Vatikan, aber – R.’s Angaben nach – „einvernehmlich“.

 

Denn Pater Georg, der Priester, der Religionslehrer, der Erzieher an Vaters Statt für etliche dutzend Jungen in der Pubertät, hatte mindestens drei Internatsschüler sexuell missbraucht.

Am Mittwoch ist Jürgen R. vom Landgericht München zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Als einziger Angehöriger eines Klosters, das in den vergangenen Jahren geradezu einen Brennpunkt des katholisch-kirchlichen Missbrauchsskandals dargestellt hatte. Jahrzehntelang hatten Patres, Mönche – wenn man Bewohner einer prachtvollen Barock-Abtei so spartanisch benennen mag – die Zöglinge ihres Internats mit Gewalt gezüchtigt und sexuell missbraucht. Als dann, nach 2010, die Decke des kollektiven Schweigens fadenscheinig wurde und immer mehr Fälle ans Licht kamen, stellten sich praktisch alle als juristisch verjährt heraus; viele Täter waren tot. Pater Georg ist ein Nachzügler.

Auffällig distanzlose Nähe

1995 in Ettal als seinem „Lebensziel“ angekommen und 2002 zum Priester geweiht, war Jürgen R. als Präfekt der Haupterziehungsleiter für im Durchschnitt zwölfköpfige Jungen-Klassen; mal für eine siebte, mal für eine zehnte. Er hatte die Kinder den ganzen Tag um sich, weckte sie, betreute sie, brachte sie abends ins Bett. Sie kamen auch in sein Zimmer, saßen bei ihm auf dem Schoß. Bis 2005 der erste Verdacht aufkam, dieses in Ettal ganz normale Erzieher-Schüler-Verhältnis könnte im Falle von Pater Georg allzu „distanzlos“ ausgefallen sein. Man versetzte ihn zuerst in die Gärtnerei, dann in die Verwaltung, nahm ihn danach aus der Schusslinie, indem man ihn in die sächsische Dependance Wechselburg schickte, wo allerdings derselbe Pater Georg wieder mit Jugend- und Ministrantenarbeit betraut wurde.

Die Abtei hatte eigens ein psychologisches Gutachten über Jürgen R. eingeholt; das klang beruhigend. Unter der Gürtellinie habe sich sowieso nichts abgespielt, hieß es bis 2005. Dann aber meldeten sich Schüler, die Pater Georgs Berührungen ganz anders erlebt hatten; die Staatswaltschaft schaute näher hin. Nach viereinhalb Jahren Prozess und nach anfänglichem, hartnäckigem Leugnen wurde Jürgen S. im März vergangenen Jahres verurteilt. Zum ersten Mal, und auch nur zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Zu dem zweiten Prozess kam es, weil ein Opfer im Gerichtssaal plötzlich viel mehr Begebenheiten und Details ausgesagt hatte, als die Staatsanwälte es für ihre Anklage ermittelt hatten. Die Angaben des ehemaligen Schülers – zur Zeit des Missbrauchs zwölf beziehungsweise 13 Jahre alt – waren so genau, dass Jürgen R. sein Geständnis im Nachhinein erheblich ausweiten musste. Hatte er zuvor nur eingeräumt, was die Ermittler ohnehin wussten, blieb ihm in den beiden Münchner Prozesstagen nun nur noch die Kapitulation. Doch auch diese spickten R. und sein Verteidiger mit kleinen Verfahrens-Tricksereien.

Einvernehmliche Handlungen?

Für sexuellen Missbrauch dreier Schutzbefohlener war Jürgen R. im vergangenen Jahr verurteilt worden. Damals war er tatsächlich noch ein Pater: Bis zu seinem ersten Geständnis hatte das Kloster noch voll zu ihm gehalten. Die 15 teils schweren Fälle von Missbrauch, für die der Angeklagte nun sieben Jahre Haft bekam, bezogen sich auf nur noch einen Schüler. Das Gericht erkannte an, dass es durchaus einvernehmliche Handlungen von Kind und Mönch gab, denn der Junge habe sich auch noch „nachts in das Zimmer von R. geschlichen, als dieser nicht mehr unmittelbar sein Präfekt war.“

Aber, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, der damals 13-Jährige, der aus einer „schwierigen Familie“ mit der Absicht ins Internat geschickt worden war, dass er „unter friedlichen Umständen“ aufwachse, der habe eben geglaubt, er könne sich die Nähe zum Ersatzvater nur erhalten, indem er das machte, was der „Herr Pater“ wollte und was er ihm beigebracht hatte, bis hin zum Oralsex. Da habe der Angeklagte, sagte die Richterin, „sehr wohl“ eine Abhängigkeit, die „kindliche Unreife“ eines Lieblingsschülers und ein „Näheverhältnis“ ausgenützt. Auf einen „minderschweren Fall“, wie die Verteidigung es verlangte, wollte das Landgericht gerade deswegen nicht erkennen.

Es hätte schlimmer kommen können für Jürgen R. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn für neun Jahre hinter Gittern sehen; das Gericht warf dagegen sein „überschießendes Geständnis“ in die Waagschale, den guten Verlauf seiner Bewährungszeit, sein „außerordentliches Bedauern“ gegenüber dem Opfer und die Tatsache, dass jener junge Mann keine bleibenden Schäden davongetragen habe.

Die Frage nach dem „System Ettal“ stellt niemand

Wie weit das „System“ des Klosters Ettal zu den Übergriffen seines Pater Georg beigetragen oder diese vertuscht haben könnte, diese Frage wurde in München von keinem Prozessbeteiligten aufgeworfen. Jürgen R. selbst wollte seiner früheren Abtei ausdrücklich eine „neue negative Publicity“ ersparen.

Gelungen sei ihm das ja nicht, befand die Richterin in München, und am Mittwoch, nach dem Urteil, hat sich dann doch noch der zuletzt recht schweigsame Ettaler Abt Barnabas Bögle geäußert: Mehr als zehn Jahre hinweg sei das Kloster von Pater Georg „systematisch belogen“ worden; bei den Opfern und in der Abtei – so gibt die Katholische Nachrichtenagentur Bögles Statement wieder – werde „eine große und tiefe Verbitterung bleiben.“ Immerhin: Aufarbeitung und Prävention würden „kontinuierlich weiterentwickelt“, versichert der Abt.