Der Kirchengemeinderat hat die Läute­ordnung überarbeitet und bauliche Veränderungen am Turm der Martinskirche vornehmen lassen. Vorausgegangen waren dem Beschwerden.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Möhringen - Die evangelische Kirchengemeinde Möhringen und Fasanenhof hat reagiert. Zuerst hat eine Fachfirma schalldämmende Holzelemente in die Turmfenster der Martinskirche eingebaut und die Spitzbögen geschlossen. Dies soll bewirken, dass die Glocken in der unmittelbaren Umgebung leiser und weicher klingen, aber dennoch im Ort zu hören sind. Die Arbeiten wurden vor kurzem beendet. Zudem hat der Kirchengemeinderat eine neue Läuteverordnung verabschiedet. In dieser ist geregelt, wann welche Glocken wie lange erklingen. „Wir hoffen, dass wir nun eine Läuteordnung gefunden haben, die Ausdruck und Zeugnis unseres Glaubens ist und auch für das nahe Umfeld der Kirchen ein positives Klangbild bildet, das zur Möhringer Identität gehört“, heißt es dazu im Gemeindebrief, der in dieser Woche erschienen ist.

 

Vorausgegangenen waren den beiden Maßnahmen Beschwerden von direkten Anwohnern über zu lautes Glockengeläut. Allerdings hatte sich prompt auch die Gegenseite zu Wort gemeldet, unter anderem in Form von Leserbriefen in unserer Zeitung, und betont, dass viele Menschen im Ort gerne die Glocken hören und dass die Kirchen in der Regel schon standen, als die Beschwerdeführer in Wohnungen in der unmittelbaren Umgebung zogen.

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So laut dürfen Kirchenglocken sein

Wie laut Glocken schlagen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Das liturgische Läuten allerdings fällt unter das Grundrecht der Religionsfreiheit. Es stelle keine „erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare sozialadäquate Einwirkung dar“, heißt es dazu in einem Mitteilungsblatt der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. „Beim so genannten Uhrschlag sind hingegen die Maßstäbe der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm anzulegen.“ Es gelten Richtwerte für unterschiedliche Bereiche. So darf der Stundenschlag in einem allgemeinen Wohngebiet tagsüber nicht lauter als 55 Dezibel und 40 Dezibel nachts sein. Bei einem Dorf-, Kern- und Mischgebiet sind es 60 Dezibel am Tag und 45 in der Nacht.

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Der Kirchengemeinderat betont in seinem Beitrag im Gemeindebrief: „Wir wollten der Bedeutung gerecht werden, die das unterschiedliche Läuten hat und das vielen Menschen in der Gemeinde wichtig ist.“ Die Läuteordnungen für die Martins- und Christuskirche wurden einander angeglichen.

Diese Zeiten gelten ab sofort

Das Liturgische Läuten erfolgt montags bis samstags in der Regel fünfmal am Tag und zwar für jeweils drei Minuten mit der Bet- oder der Kreuzglocke. Am Samstag wird um 18 Uhr mit allen Glocken fünf Minuten lang der Sonntag eingeläutet. An Sonntagen und besonderen christlichen Feiertagen wird jeweils eine halbe Stunde vor Gottesdienstbeginn drei Minuten lang eine Glocke geläutet. Fünf Minuten vor Gottesdienstbeginn erklingen dann alle Glocken. Alle weiteren anlassbezogenen Läuteformen wie Vaterunser, Taufglocke und Andachten bleiben unverändert. Der Stundenschlag in der Christus- und Martinskirche wird vereinheitlicht, die Doppelschläge in der Martinskirche entfallen. In der Bonhoefferkirche, die keine Uhr hat, bleibt die bisherige Läutepraxis bestehen, an der Auferstehungskirche gibt es keine Glocken.