Das Landgericht Stuttgart hat einige grundsätzliche Fragen im Zuge eines Diesel-Falls an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Es geht um die Klage eines BMW-Besitzers.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart will erneut einige grundsätzliche Fragen in einem Diesel-Fall vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Wieder geht es darum, ob die Reduzierung der Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen, das sogenannte Thermofenster, rechtmäßig ist - diesmal aber am Beispiel eines BMW, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

 

Hintergrund ist ein Streit des Fahrzeugbesitzers mit seiner Rechtsschutzversicherung. Die hatte sich geweigert, die Übernahme der Kosten für eine Klage gegen BMW wegen einer angeblich unzulässigen Abgastechnik zuzusichern. Als Argument hatte sie angeführt, dass die bei BMW-Motoren festgestellten Thermofenster rechtlich zulässig seien und es keine amtlichen Rückrufe und auch kein Ermittlungsverfahren gebe - sprich: dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Erst kommt der EuGH

Dagegen klagte der BMW-Besitzer. Das Gericht muss die Aussichten für eine mögliche Klage nun prüfen. Das gehe aber nur, wenn der EuGH vorher die Zulässigkeit des Thermofensters grundsätzlich kläre, entschied der Richter. Etliche Fragen zum Thema Thermofenster liegen auch bereits zur Klärung beim EuGH.

Die betroffene ADAC Rechtsschutzversicherung teilte mit, sie begrüße das Vorgehen. „Die abschließende Klärung der Frage, ob Thermofenster grundsätzlich unzulässig sind, muss in höchster Instanz entschieden werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.“ BMW verwies darauf, dass auf Ebene der Landgerichte 210 Klagen wegen angeblich unzulässiger Thermofenster zugunsten des Autobauers entschieden worden seien und nur zwei - bislang nicht rechtskräftige - zugunsten der Kläger. Auf Ebene der Oberlandesgerichte seien alle 35 bisher entschiedenen Fälle zugunsten von BMW ausgegangen.