Eigentlich will das Land erst im August 2017 mit dem erweiterten Luftreinhalteplan zu Fahrverboten Stellung nehmen. Das Verwaltungsgericht erwartet aber bis November 2016 Infos.

Stuttgart - Die beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) anhängige Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf die sofortige Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub zeigt Wirkung. Das Gericht hat das Regierungspräsidium aufgefordert, ihm alle geplanten Maßnahmen für Verkehrsbeschränkungen ab dem 1. Januar 2018 in ganz Stuttgart zu nennen. Dazu wurde eine Frist bis zum 6. November gesetzt.

 

In einem Vergleich hatten sich das Land und zwei an der Messstelle am Neckartor wohnende Bürger im April 2016 bereits auf Beschränkungen ab dem 1. Januar 2018 geeinigt. An der Messstelle müssen dann 20 Prozent weniger Autos fahren, wenn die Werte bei nur einem Schadstoff auch 2017 überschritten sind.

Die neue Alarmsaison beginnt am 15. Oktober

Das Gericht geht bei der Vorbereitung für die Verhandlung der DUH-Klage deutlich weiter. Weil die Umwelthilfe eine Verfügung für die gesamte Stadt begehre, „wollen wir wissen, ob und für welche Straßen in Stuttgart ab 2018 welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geplant sind“, sagte eine Gerichtssprecherin. Dabei spielt offenbar eine Rolle, dass dem Land keine blaue Plakette zur Verfügung steht. Mit ihr hätten nach Euro-Normen differenzierte Fahrverbote verfügt werden können. In Düsseldorf hatte die DUH vor dem VG erreicht, dass dort Fahrverbote für Diesel bereits bis 2017 „ernstlich geprüft und abgewogen werden“ müssen. Die Klage in Stuttgart wird wohl Anfang 2017 verhandelt.

Land, Stadt und Regierungspräsidium müssen bis Ende August 2017 den Luftreinhalteplan Stuttgart mit neuen Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aktualisieren. „Das Thema Fahrverbote muss darin abgehandelt sein“, sagt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Durch die Anfrage des Gerichts könnten die Pläne für Fahrverbote nun früher offengelegt werden. Am 15. Oktober beginnt in Stuttgart der neue Feinstaubalarm. Dabei wird auf freiwilliger Basis aufgerufen, Autos bei überhöhten Werten stehen zu lassen.