Kann man einem Hahn das Krähen verbieten? Bei einem ungewöhnlichen Prozess in Frankreich ging es genau darum. Ein Ehepaar fühlte sich durch die tierischen Laute gestört. Nun gab es ein Urteil.

Rochefort - Hahn „Maurice“ darf in Frankreich weiterhin ungehindert krähen. Eine Klage gegen die Besitzerin des Tiers wurde am Donnerstag von dem Landgericht in Rochefort im Westen Frankreichs abgewiesen. Die Kläger müssten der Besitzerin von „Maurice“, Corinne Fesseau, zudem 1000 Euro Entschädigung zahlen, bestätigte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur. Nach französischem Recht hätten die Kläger beweisen müssen, dass das Krähen des Hahns ein Ärgernis darstellt, erklärte der Anwalt Fesseaus, Julien Papineau, der Regionalzeitung „Sud-Ouest“. Das sei nicht passiert, so Papineau.

 

Das juristische Tauziehen um „Maurice“ auf der Atlantik-Insel Île d’Oléron südlich von Nantes hatten für großes mediales Aufsehen gesorgt. Ein Paar, das ein Ferienhaus dort besitzt, hatte sich an dem Krähen des Hahns gestört, berichtete die Zeitung. Dass Menschen in der ländlichen Gegend Urlaub machten, sei in Ordnung, sagte Hanh-Besitzerin Fesseau nach Verkündung der Gerichtsentscheidung. Aber dann müssten sie auch die Geräusche dort ertragen, so Fesseau. „Warum nicht ein „Maurice“-Gesetz zum Schutz aller ländlichen Geräusche?“

Tiergeräusche sorgen in Frankreich immer wieder für Gerichtsprozesse. Ein Ehepaar aus Grignols im Département Dordogne musste Medienberichten zufolge nach einem Gerichtsbeschluss einen Gartenteich trockenlegen, weil Anwohner über das zu laute Quaken von Fröschen nicht glücklich waren.