Klage um Auftritt von Circus Krone Zirkus darf Wildtiere vorführen - Ulm legt Beschwerde ein

Zirkusse dürfen in Ulm gastieren. Wildtiere wie Löwen, Elefanten oder Nashörner sind aber verboten. Der Circus Krone klagte nun gegen diese Regelung - und bekam Recht. Dagegen geht jetzt die Donaustadt vor.
Ulm - In Ulm dürfen Zirkusse mit Wildtieren nicht auf dem Festplatz und anderen städtischen Flächen gastieren - und dabei soll es nach dem Willen der Stadt auch bleiben. Sie habe Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingelegt, mit der das Verbot für ein Gastspiel des Circus Krone aufgehoben worden war, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Nun müsse sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit dem Fall beschäftigen und die Entscheidung überprüfen.
Die Donaustadt sieht sich nach eigenen Angaben massiv in ihrer kommunalen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Diese sei aber im Grundgesetz garantiert. Städten und Gemeinden stehe es zu, selbst zu entscheiden, für welche Zwecke sie der Öffentlichkeit ihre Einrichtungen zur Verfügung stellten oder wie deren Nutzung geregelt sei.
Zirkus bekam in erster Instanz Recht
Circus Krone wollte demnach im April 2020 auf dem Festplatz in der Ulmer Friedrichsau gastieren. Die Stadt habe sich grundsätzlich offen gezeigt, aber darauf hingewiesen, dass der Auftritt von Wildtieren nicht mehr möglich sei. Daraufhin klagte der Zirkus - und bekam in erster Instanz Recht.
Die Richter in Sigmaringen argumentierten, dass das Verbot ein Eingriff in die Berufsausübung der Zirkusbetriebe ist. Dafür fehle jedoch die gesetzliche Grundlage. „Und diese kann nur der Bund mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes schaffen“, sagte der Gerichtssprecher. Die Eilentscheidung fiel demnach bereits Mitte September.
Das Verbot besteht seit 2016. Zirkussen wurde damit untersagt, bei Auftritten Wildtiere mitzuführen, auftreten zu lassen oder zur Schau zu stellen. Es gilt für Menschenaffen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe sowie Großwild wie Tiger, Löwen, Elefanten und Bären. Ähnliche Regelungen gibt es nach Angaben des Städtetags auch in Stuttgart oder Heilbronn.
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