Vom ersten Geburtstag an haben Kinder Anspruch auf einen Betreungsplatz. Weil beim Land aber eine Vorschrift noch nicht angepasst worden ist, gilt das nicht für Kinder mit Behinderungen – wie im Fall des kleinen Kiron.

Tübingen - Eigentlich sollen seit letztem Jahr alle Kinder ab dem ersten Geburtstag in den Kindergarten gehen dürfen. Der Rechtsanspruch wird nicht immer reibungslos umgesetzt. Auch bezieht das „alle“ Kinder mit Behinderung nicht immer mit ein. Ein Wirrwarr an Zuständigkeiten sorgt dafür, dass sich an diesem Missstand bis auf weiteres nichts ändert.

 

Mit langsamen aber sicheren Schritten tastet sich die kleine Sophie (Name geändert) an ihren Platz heran. Verschiedene Formen und Schnüre, die an jedem Stuhl hängen, helfen ihr, den richtigen Weg zu finden. Geübt streicht sie von oben herunter. Erst spürt sie etwas weiches Rundes, dann etwas hartes Eckiges. Schon lässt sie von diesem Stuhl ab, hat erkannt, dass sie hier nicht richtig ist. Zügig tastet sie sich weiter voran und hat schon im zweiten Anlauf Erfolg. Ein kleines, stolzes Lächeln ist in ihrem Kindergesicht zu erkennen, als sie schließlich auf ihrem Stuhl sitzt.

Sophie ist blind, hat Probleme mit dem Herzen und ist gerade mal fünf Jahre alt. Seit drei Jahren ist sie in der Froschgruppe des Kindergartens der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb (KBF) im Tübinger Ortsteil Unterjesingen. Das ist eine Betreuungseinrichtung speziell für Kinder mit Behinderung. Seitdem sie hier ist, hat sie gelernt, sich auch ohne Augenlicht zu orientieren. Sie kann Gegenstände filzen oder bunte Bilder malen. Und ein paar gute Freunde hat sie hier auch schon gefunden.

Auch der Gesetzgeber übersieht Dinge

Judith Schächterle begeistern Fortschritte wie die von Sophie. Sie sind ein Grund, weshalb auch sie ihren Sohn Kiron zu seinem ersten Geburtstag am 21. Juni gerne im KBF-Kindergarten Unterjesingen untergebracht hätte. Kein Problem, dachte sie, haben doch seit dem 1. August 2013 alle Kinder mit ihrem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung. Doch bei ihrer Suche stieß Judith Schächterle auf unerwartete Probleme.

Kiron leidet an schwerer Epilepsie, hat 20 bis 30 Krampfanfälle pro Tag. Er kann kaum Bedürfnisse äußern und ist in seinen Bewegungen stark eingeschränkt. Teilweise muss er über eine Magensonde ernährt werden und braucht regelmäßig Sauerstoff. „Da geschulte Pflegekräfte fehlen, wird selbst ein Platz in einem inklusiven Regelkindergarten seinen Bedürfnissen definitiv nicht gerecht“, sagt seine Mutter.

Doch laut einer Vorschrift im Schulgesetz wird die Betreuung von Kindern wie Kiron erst ab dem Alter von zwei Jahren finanziert. „Der Gesetzgeber geht also da-von aus, dass bei Kleinkindern mit Behinderung keinerlei Mehraufwand erforder-lich ist. Sie werden damit eigentlich so behandelt, als wären sie noch gar nicht behindert“, beklagt Elfriede Beck, die Leiterin der KBF-Einrichtung. „Das bedeutet im Klartext, dass Kinder, die in einer normalen Kindertagesstätte nicht betreut werden können, bis zu ihrem zweiten Geburtstag zu Hause bleiben müssen, wenn sich niemand um eine spezielle Lösung bemüht.“

Der Problematik bewusst

In der Fachabteilung für Kindertagesbetreuung der Stadt Tübingen ist man sich dieser Gesetzeslücke und der daraus entstehenden Problematik bewusst, sieht aber keine Einflussmöglichkeit. „Für die Finanzierung der Einrichtung sind nicht wir als Kommune, sondern das Kultusministerium in Stuttgart zuständig“, sagt Steffi Mühlhäuser, Leiterin der Abteilung. Man versuche trotzdem, so gut wie möglich zu helfen und zu vermitteln.

Dennoch fühlte sich Judith Schächterle mitunter allein gelassen. Sie brauchte bis zu Kirons erstem Geburtstag zwingend einen finanzierten Betreuungsplatz, um ihren Job wieder aufnehmen zu können. Die Zeit drängte, doch sie hatte das Gefühl, im Wirrwarr zwischen den verschiedenen Behörden fühle sich keiner verantwortlich.

„Ich finde es traurig, dass gerade Eltern von Kindern mit Behinderung noch zusätzlich Steine in den Weg gelegt werden und niemand sich dafür einsetzt, diese Gesetzeslücke endlich zu schließen“, sagt KBF-Kindergarten-Leiterin Beck. Denn nach derzeitiger Lage müsste Judith Schächterle die Kosten von mehreren hundert Euro monatlich womöglich selbst tragen. Die Abteilungsleiterin Mühlhäuser kann nicht viel mehr tun als zu vermitteln. Das Gesetz ändern kann sie nicht. Dabei geht es nicht um einen Einzelfall, sondern um eine landesweite Angelegenheit. Offenbar fühlt sich auf überkommunaler Ebene niemand zuständig, die Vorschrift mit dem Rechtsanspruch in Einklang zu bringen.

Finanzierung noch nicht geklärt

Sonst ist Tübingen nämlich nahezu vorbildlich, was die Erfüllung des Rechtsanspruchs angeht. Mit einer Betreuungsquote von fast 90 Prozent bei einjährigen Kindern ist man anderen Städten weit voraus.

Inzwischen hat sich durch das Engagement von Judith Schächterle und das Einschalten des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne) auch für Kiron noch eine Lösung gefunden. Durch die Kooperation mit einer anderen Einrichtung wird er seit dem 1. September im KBF-Kindergarten betreut. Doch an der gesetzlichen Lage hat sich bis heute nichts geändert, bis zu seinem zweiten Geburtstag läuft Kiron offiziell als Regelkind. Darum ist aber die Finanzierung seines Platzes derzeit noch nicht vollständig geklärt. Um in Zukunft nicht mehr auf solche Sonderlösungen angewiesen zu sein, müsste die alte Verwaltungsvorschrift an den neuen Rechtsanspruch angepasst werden.